Justizminister Bekir Bozdağ: CHP muss YSK-Entscheidung anerkennen

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 20.04.2017 00:00
Aktualisiert 20.04.2017 16:19
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Nach der Zurückweisung der Anklagen der „Republikanischen Volkspartei" (CHP) bezüglich den unbestätigten Wahlzettel, durch die türkische „Oberste Wahlkommission" (YSK), sagte Justizminister Bekir Bozdağ am Donnerstag, die Partei müsse diese Entscheidung respektieren. Die CHP hätte bei den Wahlen 2015 in ähnlichen Fällen keine Bedenken geäußert gehabt.

Oppositionsparteien, einschließlich der CHP, hatten bei früheren Wahlen an die Kommission appelliert, unbestückte Stimmzettel als gültig zu erklären.

Gegenüber dem Nachrichtensender „A Haber", erklärte Bozdağ, die Haltung der CHP in Bezug auf die Ergebnisse des Verfassungsreferendums, sei aufgrund einer Reihe von Gründen problematisch aufzufassen.

Bozdağ sagte, die CHP hätte bei den Wahlen 2015 an das Wahlkomitee appelliert, die ungestempelten Wahlumschläge zu akzeptieren. Nun würden sie fordern diese Wahlumschläge als ungültig zu erklären. Er fügte hinzu, die YSK hätte die endgültige Entscheidung auf der Grundlage früherer Entscheidungen getroffen, die den Willen des Volkes respektiere.

Ein offizieller Bericht im Istanbuler Bezirk Ümraniye, der am 16. April 2017 von den Parteimitgliedern Hasan Çelik und Olcay Emir von der „Republikanischen Volkspartei" (CHP) und der „Demokratischen Partei der Völker" (HDP), unterzeichnet wurde, bestätigt die Authentizität der Stimmzettel, auch wenn die Umschläge nicht gestempelt waren.

Justizminister Bekir Bozdağ: CHP muss YSK-Entscheidung anerkennen

Nach der Zurückweisung der Anklagen der „Republikanischen Volkspartei" (CHP) bezüglich den unbestätigten Wahlzettel, durch die türkische „Oberste Wahlkommission" (YSK), sagte Justizminister Bekir Bozdağ am Donnerstag, die Partei müsse diese Entscheidung respektieren. Die CHP hätte bei den Wahlen 2015 in ähnlichen Fällen keine Bedenken geäußert gehabt.

Oppositionsparteien, einschließlich der CHP, hatten bei früheren Wahlen an die Kommission appelliert, unbestückte Stimmzettel als gültig zu erklären.

Gegenüber dem Nachrichtensender „A Haber", erklärte Bozdağ, die Haltung der CHP in Bezug auf die Ergebnisse des Verfassungsreferendums, sei aufgrund einer Reihe von Gründen problematisch aufzufassen.

Bozdağ sagte, die CHP hätte bei den Wahlen 2015 an das Wahlkomitee appelliert, die ungestempelten Wahlumschläge zu akzeptieren. Nun würden sie fordern diese Wahlumschläge als ungültig zu erklären. Er fügte hinzu, die YSK hätte die endgültige Entscheidung auf der Grundlage früherer Entscheidungen getroffen, die den Willen des Volkes respektiere.

Ein offizieller Bericht im Istanbuler Bezirk Ümraniye, der am 16. April 2017 von den Parteimitgliedern Hasan Çelik und Olcay Emir von der „Republikanischen Volkspartei" (CHP) und der „Demokratischen Partei der Völker" (HDP), unterzeichnet wurde, bestätigt die Authentizität der Stimmzettel, auch wenn die Umschläge nicht gestempelt waren.

Der Bericht zeigt, dass 48 Stimmzettel in der Urne mit der Nummer 3017 nicht gestempelt waren.

„Wir haben uns einstimmig auf die Gültigkeit der [ungestempelten] Stimmzettel verständigt, da es keine Ungewissheit über den Willen der Wähler gibt", so der Bericht, der verdeutlicht, dass die Stimmzettel zwar nicht gestempelt wurden, aber dennoch die Entscheidung der Wähler darstellten.

Bei den Wahlen im Jahr 2015 legte die CHP eine Beschwerde bei dem Landeswahlausschuss ein, als der Vorstand im Istanbuler Landkreis Maltepe beschlossen hatte, ungestempelte Stimmzettel als gültig zu betrachten. Die Landeswahlkommission nahm damals den Antrag der CHP an und erklärte die unbestückten Stimmzettel als gültig.

Die Präzedenzfälle von der YSK zeigen auch, dass der Vorstand die ungestempelten Stimmzettel, nach Anfragen, für gültig erklärt hat, nachdem die Echtheit der Stimmzettel bestätigt wurde. Zum Beispiel, in den Kommunalwahlen von 1984, erklärte der Landwirtschaftsrat in der Stadt Akçaalan in der Provinz Kütahya alle Stimmen ohne Stempel für ungültig, aber die „Sozialdemokratische Partei" legte eine Petition vor, um die Stimmzettel dennoch für gültig erklären zu können. Die YSK erklärte damals, dass es keinen Zweifel an der Echtheit der unbestückten Stimmzettel gebe und dass es der Fehler des Wahlkampfausschusses war

Bei den Kommunalwahlen von 1994 haben die Wahlkampfausschüsse in Ankara keinen einzigen Stimmzettel signiert gehabt. Der Landwirtschaftsrat (CEC) erklärte damals, alle Stimmen, die mit ungestempelten Stimmzetteln abgegeben wurden für ungültig. Die „Partei des Rechten Weges" (DYP) hatte Einspruch erhoben. Im Nachhinein, nachdem die Hintergründe bekannt wurden und es keine Gründe für eine Ablehnung der Stimmzettel gab, wurden sie dann doch für gültig erklärt. Stimmzettel waren in der Tat authentisch. Auch im Jahr 1994 wurde eine ähnliche Entscheidung für die Stadt Salkım in Nizip, Gaziantep gemacht.

Ähnliche Fälle gab es auch bei den Kommunalwahlen im Jahr 2004. Es handelt sich also aktuell um kein Einzelfall. Derartige Wahlumschläge wurden auch in Vergangenheit für gültig erklärt.

Bozdağ ergänzte zudem, dass die CHP nicht in der Lage sein werde, Ergebnisse zu erzielen, wenn sie die Entscheidung der YSK beim Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anfechten würde, da sie für derartige Fälle keine Zuständigkeit besäße.

„Sie [die CHP] kann ruhig zur EGMR gehen, aber es kann auch hier kein Ergebnis erzielt werden, denn die Vereinbarungen, die die Türkei unterzeichnet hat, geben den Parteien nicht das Recht derartige Fälle vorzulegen" fügte Bozdağ hinzu".

Der Rückzug der CHP aus dem Parlament sei nicht richtig und man müsse den Willen des Volkes akzeptieren.

Bozdağ kritisierte auch die „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" für die Entsendung „voreingenommenen Beobachter", um die Wahlen zu überwachen.

Einige der Beobachter seien mit der PKK verbunden, die von der EU als terroristische Organisation anerkannt ist.

„Voreingenommene, PKK-nahe OSZE-Beobachter sorgen dafür, dass die internationalen Organisationen irregeführt werden. Sie spiegeln nicht die wahre Türkei wider", sagte Bozdağ.

Am Sonntag haben 51,4 Prozent der türkischen Wähler ihre Stimmzettel zugunsten von insgesamt 18 Verfassungsänderungen gegeben, die unter anderem die Türkei von einem parlamentarischen System zu einem Präsidentschaftssystem führen wird.

Nach inoffiziellen Ergebnissen gewann die „Ja"-Kampagne mit 51,41 Prozent Stimmanteil, während die „Nein"-Stimmen bei 48,59 Prozent blieben. Die Wahlbeteiligung betrug 85,46 Prozent.

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