Flugblatt fordert „Erdoğan-Anhänger“ zur Ausreise auf

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 21.04.2017 00:00
Aktualisiert 21.04.2017 16:19
Flugblatt fordert „Erdoğan-Anhänger“ zur Ausreise auf

Die Aktionen der Erdoğan-Gegner in Deutschland werden immer absurder. Nun hat in Brühl ein Unbekannter, Flugblätter in die Briefkästen vermeintlicher „Erdoğan-Anhänger" hinterlegt.

In den Flugblättern werden die türkischen Bürger mit einem ironischen Unterton dazu aufgefordert, das Land zu verlassen. Als Grund dafür wird die scheinbare Ablehnung der deutschen Gesellschaft aufgeführt. Man solle doch in das Land gehen über das man beim Referendum abgestimmt hätte, so der Wortlaut in dem Schreiben.

„Ihr Präsident wird sie sicherlich mit offenen Armen empfangen, denn da er ganz viele böse Menschen bereits eingesperrt hat, und sie auch logischerweise auch wird hinrichten müssen, sind ganz viele Wohnungen und Arbeitsplätze in der Türkei frei.", lautet eine Zeile des Seitenlangen Schreibens. Der Verfasser sollte vielleicht genauer schauen, wann die letzte Hinrichtung in der Türkei stattfand und ob bisher die AK-Partei-Regierungen oder eher die Putsch-Regime für Massenhinrichtungen in der Türkei verantwortlich waren.

Dann heißt es weiter: „Sie kämen doch gar nicht drumherum, Ihre Lieben wegen ungehorsam und zur Erhaltung der Familienehre zu töten. Und das wiederum ist hier leider verboten."

So wie es aussieht, kennt er sich auch im türkischen Gesetzbuch nicht aus, denn dort würde er vergeblich nach einem Paragraphen bezüglich legaler Ehrenmorde suchen. Solche archaischen und unmenschlichen Praktiken haben ihre Wurzeln nicht in der Religion, sondern in Traditionen, die aus Fehlglauben und fehlendem religiösen Verständnis entstehen.

Zum Schluss heißt es dann: „PS: Vergessen Sie bitte nicht bei der Ausreise Ihren deutschen Pass, der sicherlich wie ein Dokument der Hölle in ihren Taschen brennt, beim Zoll zurückzugeben."

Zum Glück liegt die Entscheidung immer noch bei den Menschen, für welche Staatsbürgerschaft sie sich entscheiden. Und wer möchte – und sich in zwei Staaten zuhause fühlt – hat immer noch das Recht, die Pässe beider Länder für sich zu beanspruchen.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen