Skandal in Brandenburg: Scheidung nur ohne Kopftuch

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 18.07.2017 00:00
Aktualisiert 18.07.2017 12:20
DPA Archivbild

Einer in Brandenburg lebende Syrerin wurde es verboten mit ihrem Kopftuch vor Gericht zu erscheinen, um sich von ihrem Mann scheiden zu lassen, berichtete der „Tagesspiegel".

Der zuständige Familienrichter schrieb in seiner Ladung zum Termin am 27. Juli: „Es wird darauf hingewiesen und zugleich um Beachtung gebeten aus gegebenem Anlass, dass religiös motivierte Bekundungen wie Kopftuch" im Gerichtssaal und während der Verhandlung „nicht erlaubt werden". Solle die Syrerin trotzdem vor Gericht erscheinen, seien mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen. Der Richter stelle ihr auch frei, selbst nicht bei der Verhandlung zu erscheinen und nur ihre Anwältin zu beauftragen.

Die Anwältin Najat Abokal der syrischen Frau werde Einspruch gegen den Beschluss des Richters erheben und wies darauf hin, dass das Neutralitätsgesetzt nur für Menschen im Staatsdienst gelte. Solch ein Verbot sei verfassungswidrig, so Abokal.

Zuvor wurde einer angehenden Richterin, das Tragen des Kopftuchs verboten, doch wer im Staatsdienst nicht tätig ist, ist nicht unter zu Neutralität verpflichtet.

Auf weiteres wurde der Termin vor Gericht vertagt und die Anwältin Abokal wartet auf die Antwort des Richters, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Staatsrechtler und Professor für öffentliches Recht an der Friedrich-Wilhelms Universität Klaus F. Gärditz bezeichnete diese Anordnung als einen „Skandal".

Der Richter habe groben Missbrauch des richterlichen Ermessens ausgeübt, so Gärditz. Die Justiz dürfe „keine Ressentiments eines provinziellen Alltagsrassismus und -sexismus mit prozessualen Mitteln fortsetzen". Dies verletzte die Religionsfreiheit der syrischen Frau und käme als eine sexistische Demütigung gleich, sagte Gärditz.

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