NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft beginnt mit Plädoyer

DPA
MÜNCHEN
Veröffentlicht 19.07.2017 00:00
Aktualisiert 19.07.2017 10:03
Reuters

Vor dem Oberlandesgericht München beginnen heute die Plädoyers im NSU-Prozess. Ab 11.00 Uhr soll zunächst die Bundesanwaltschaft ihren Schlussvortrag halten. Bundesanwalt Herbert Diemer schätzte die Sprechzeit dafür auf 22 Stunden.

Das Anklage-Plädoyer soll nach der Planung des Gerichts auf die Prozesstage bis zum 1. August verteilt werden. Anschließend ist die Verhandlung während der bayerischen Sommerferien unterbrochen. Die Plädoyers der anderen Prozessparteien folgen ab September.

Hauptangeklagte in dem Verfahren ist Beate Zschäpe. Sie lebte fast 14 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Zschäpe ist als drittes und einzig überlebendes Mitglied des «Nationalsozialistischen Untergrunds» wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen angeklagt. Ihr droht lebenslange Haftstrafe.

Am Dienstag hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Beweisaufnahme für beendet erklärt. Der Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen. Das Gericht hörte 815 Zeugen und 42 Sachverständige.

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