NSU-Prozess: Beihilfevorwurf gegen Mitangeklagte bestätigt

DPA
MÜNCHEN
Veröffentlicht 31.07.2017 00:00
Aktualisiert 31.07.2017 12:27
EPA

Im NSU-Prozess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. «in vollem Umfang bestätigt».

Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten heute, am mittlerweile vierten Tag des Anklage-Plädoyers, vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft steht fest, dass Wohlleben und S. einst eine Waffe mit Schalldämpfer für die untergetauchten mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt haben. Mit genau dieser Waffe soll die Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» zwischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen haben.

Wohlleben und S. hätten die «naheliegende Möglichkeit» erkannt, dass die Pistole benutzt werden würde, um damit Menschen nichtdeutscher Herkunft zu erschießen, betonte Weingarten. Und dennoch hätten die beiden Angeklagten die Waffe damals beschafft, weil sie sich dem Auftrag der drei Untergetauchten «unbedingt verpflichtet» fühlten.

Inzwischen steht fest, dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpause des Gerichts beenden wird. Er werde auch den Dienstag noch für Wohlleben und S. benötigen und erst nach der Gerichtspause zu den Mitangeklagten André E. und Holger G. kommen, sagte Weingarten. Anders als geplant will Weingartens Kollegin Anette Greger erst dann über die Banküberfälle des NSU sprechen. Erst am Ende kommt Bundesanwalt Herbert Diemer zu den Strafmaß-Forderungen.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen