Köln: Stele „zum Gedenken an Völkermord“ in Armenien wird beseitigt

AFP
KÖLN
Veröffentlicht 19.04.2018 00:00
Aktualisiert 19.04.2018 16:57
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Die Stadt Köln darf ein Mahnmal "zum Gedenken an den Völkermord" in Armenien beseitigen, das Mitglieder einer Initiative ohne Erlaubnis in der Nähe des Doms aufstellten. Das entschied am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az.: 18 L 906/18)

Die Initiative "Völkermord erinnern" hatte die Stele am Sonntag zwischen der Kölner Hohenzollernbrücke und dem Heinrich-Böll-Platz am Museum Ludwig unweit des Doms aufgestellt. Nach der Ankündigung der Stadt, das Mahnmal zu entfernen, beantragte ein Mitglied der Initiative vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht - unter anderem mit der Begründung, das Aufstellen der Stele sei von seiner grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt.

Dem folgte das Gericht nicht. Es fehle die für die Aufstellung erforderliche Sondernutzungserlaubnis. Der Antragsteller habe auch keinen Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis. Ein Recht des Antragstellers auf Beibehaltung der Stele ergebe sich auch nicht aus seiner Meinungsfreiheit. Denn diese schütze nicht das Recht, an beliebigen Stellen Gegenstände im öffentlichen Straßenraum zu verankern.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde möglich, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden müsste.

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