Gericht: Keine Waffenerlaubnis für Reichsbürger

AFP
GIESSEN
Veröffentlicht 26.06.2018 00:00
Aktualisiert 27.06.2018 11:45
DPA

Sogenannte Reichsbürger dürfen nach einer Gerichtsentscheidung keine Waffenerlaubnis bekommen. Dieser Szene zuzuordnende Menschen seien "grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig" anzusehen, entschied das Verwaltungsgericht Gießen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Es bestätigte damit die Entscheidung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, der die Waffenerlaubnis für einen mutmaßlichen Reichsbürger widerrufen hatte. (Az. 9 L 9756/17.GI)

Es gebe hinreichende Anhaltspunkte für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers, erklärte das Gericht. Der Umgang mit Waffen dürfe nur Menschen erlaubt werden, "die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen".

Dies ist nach Ansicht des Gerichts bei sogenannten Reichsbürgern nicht der Fall. Wer nach der Ideologie dieser Bewegung die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und die Rechtsordnung nicht als verbindlich anerkenne, löse die Befürchtung aus, "dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen" werde.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann noch Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Der Verfassungsschutz stuft rund 18.000 Menschen als Anhänger der Bewegung ein.

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