Verwaltungsgericht: Kiffen verhindert Einstellung in den Polizeidienst

DAILY SABAH MIT AFP
BERLIN, Deutschland
Veröffentlicht 16.07.2018 00:00
Aktualisiert 16.07.2018 17:47
Reuters

Kiffen kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin die Einstellung in den Polizeidienst verhindern. Das Gericht wies in einer am Montag veröffentlichten Eilentscheidung die Beschwerde eines 40-Jährigen ab, bei dem bei einer Blutuntersuchung im Zuge seines Einstellungsverfahrens für den Polizeidienst ein Cannabis-Abbauprodukt nachgewiesen worden war. Wegen dieses Nachweises lehnte der Berliner Polizeipräsident seine Einstellung ab (VG 26 L 130.18).

Der Mann argumentierte vor Gericht, er konsumiere keine Drogen und sei deshalb gesundheitlich für den Dienst geeignet. Dagegen entschied das Gericht, die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus. Diese habe die Polizeibehörde zu Recht verneint.

So könne Cannabiskonsum die Eignung zum Führen von Polizeiwagen in Zweifel ziehen. Dies zähle aber zu den Aufgaben von Polizisten, weshalb ein solcher Bewerber nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig sei, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege. Angesichts der festgestellten Blutwerte sei zudem die Aussage des Mannes, er sei kein Cannabis-Konsument, nicht glaubhaft.

Kritiker halten die Entscheidung für ungerecht, da ähnliches auch für den Alkoholkonsum gilt, was jedoch in der Praxis kein Hindernis für eine Karriere bei der Polizei darstellt. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland anders als der Besitz legal.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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