Behörden verhängen Einreisesperre für Sami A.

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KÖLN
Veröffentlicht 13.08.2018 00:00
Aktualisiert 13.08.2018 16:16
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Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-bin Laden-Leibwächters Sami A. nimmt einem Medienbericht zufolge eine neue Wendung.

Wie der «Kölner Stadt-Anzeiger» unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen berichtet, besteht gegen Sami A. inzwischen eine Wiedereinreisesperre.

Das zuständige Ausländeramt Bochum habe den Tunesier über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten «Einreiseverweigerung» ausschreiben lassen, heißt es in dem Bericht. Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem 44-Jährigen in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an diesem Montag (24.00 Uhr) die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.

Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

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