Bereits fünf unrechtmäßige Abschiebungen in diesem Jahr

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 17.08.2018 00:00
Aktualisiert 17.08.2018 15:07
Archivbild

Aus Deutschland sind in diesem Jahr bereits fünf Ausländer zu Unrecht abgeschoben worden. Sie mussten die Bundesrepublik verlassen, obwohl die Verfahren noch nicht abgeschlossen waren, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine am Freitag bekannt gewordene Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht. Im vergangenen Jahr gab es demnach zwei solcher Fälle, 2015 und 2016 keinen Fall.

Die Herkunftsländer der Flüchtlinge und gleichzeitig die Zielländer der Abschiebungen waren Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien. Die Bundesregierung hat sich in fünf Fällen um eine rasche Rückholung bemüht. In drei dieser Fälle erfolgte diese Rückholung bereits, in zwei Fällen läuft das Verfahren noch. In zwei weiteren Fällen ist noch keine Entscheidung zur Rückholung getroffen worden.

Derzeit sorgt der Fall des Tunesiers Sami A. für Schlagzeilen. Er wurde trotz eines gerichtlichen Verbots abgeschoben, obwohl ihm nach Auffassung der Richter in Tunesien Folter drohen könnte. Ein Angehöriger der Minderheit der Uiguren in China wurde im April offenbar rechtswidrig von Bayern aus dorthin abgeschoben. Seither fehlt von dem Mann jede Spur.

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