NSU-Prozess: Gerichtskosten belaufen sich wohl auf rund 37 Millionen Euro

AFP
MÜNCHEN
Veröffentlicht 11.10.2018 00:00
Aktualisiert 12.10.2018 01:53
EPA

Der vor drei Monaten zu Ende gegangene NSU-Prozess hat vermutlich allein an Gerichtskosten etwa 37 Millionen Euro verursacht. In einer Bilanz des Mammutverfahrens sagte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Peter Küspert, am Donnerstag vor Journalisten, dass bisher 27,5 Millionen Euro an Gebühren und Auslagen geflossen seien.

Wie Küspert sagte, dürfte sich diese Summe wegen noch eingehender Anträge noch um etwa ein Viertel und damit also knapp sieben Millionen Euro erhöhen. Dazu habe das Gericht 2,7 bis 2,8 Millionen Euro für das Verfahren in die technische Ausstattung investieren müssen.

"Gerechtigkeit hat ihren Preis", sagte Küspert zu den hohen Kosten. Zu diesen Prozesskosten kommen noch die Kosten der Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die insgesamt fünf Angeklagten. Getragen werden die Auslagen im Wesentlichen vom Bund.

Der NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier Helfer der rechtsextremen Zelle war im Juli nach gut fünf Jahren zu Ende gegangen. In seinem Fazit berichtete Küspert, dass im Laufe des Verfahrens mehr als 800 Zeugen und Sachverständige gehört und rund 3000 Beweisanträge gestellt wurden. Außerdem seien im Laufe der Jahre 202 Ablehnungsanträge gegen das Gericht und zwölf Ablehnungsgesuche gegen Sachverständige gestellt worden.

Als Konsequenz aus der Antragsflut forderte Küspert, die Gesetzgebung für Befangenheitsanträge zu reformieren. Bisher darf nach solch einem Antrag der Prozess bis zum übernächsten Verhandlungstag ohne Unterbrechung fortgesetzt werden. In der Phase der Plädoyers darf dagegen im Fall eines Ablehnungsantrags gegen einen Richter nicht weiterverhandelt werden.

Küspert sagte, es wäre wünschenswert, wenn auch während der Plädoyers weiterverhandelt werden dürfe - dass dies bisher nicht möglich ist, habe den NSU-Prozess verzögert. Eine entsprechende Gesetzesänderung sehe der Koalitionsvertrag der großen Koalition vor.

Als zweite Lehre aus dem NSU-Prozess sprach sich der Gerichtspräsident dafür aus, in Zukunft bei solchen Großverfahren Gruppen von Nebenklägern bilden zu dürfen. Dem Vorsitzenden Richter solle ermöglicht werden, solche Nebenklägergruppen zusammenzufassen und die Gruppen dann jeweils von nur einem Nebenklägeranwalt vertreten zu lassen.

Küspert sagte, die Gerichte drohten bei solchen Mammutverfahren ansonsten an ihre Grenzen zu stoßen. Im NSU-Prozess hatte es insgesamt 180 Prozessbeteiligte gegeben, darunter zahlreiche Nebenklägervertreter von Angehörigen der zehn NSU-Mordopfer oder den Verletzten der zwei vom NSU verübten Bombenanschläge.

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