Fahrverbote in Köln und Bonn ab April 2019

AFP
KÖLN
Veröffentlicht 08.11.2018 00:00
Aktualisiert 08.11.2018 16:48
DPA

In Köln und Bonn müssen ab April kommenden Jahres Fahrverbote eingeführt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe. In Köln betrifft das Verbot demnach die gesamte grüne Umweltzone, in Bonn zwei besonders belastete Straßen. Die Umwelthilfe hatte zuvor bereits in mehreren anderen Städten Diesel-Fahrverbote vor Gericht erstritten.

Die Fahrverbote in Köln gelten die Fahrverbote laut dem Urteil ab April 2019 für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älteren Motoren sowie für Benziner der Klassen Euro 1 und 2. Ab September 2019 muss das Verbot demnach auch Dieselautos der Klasse 5 umfassen. Die streckenbezogenen Fahrverbote in Bonn betreffen ab April die Straßen Belderberg und Reuterstraße. Dabei sind die gleichen Fahrzeugtypen wie in Köln betroffen.

Das Gericht verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, die Luftreinhaltepläne der beiden Städte bis April zu ergänzen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der derzeitige gültige Plan keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luft vorsehe. In beiden Städten wurden die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid übertroffen.

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