Mutmaßliches PKK-Mitglied wegen Terrorverdachts in Hamburg vor Gericht

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 13.12.2018 00:00
Aktualisiert 14.12.2018 09:54
Oberlandesgericht Hamburg (DPA)

Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung muss sich ein 60-jähriger türkischer Staatsangehöriger vor dem Oberlandesgericht Hamburg verantworten.

In dem Staatsschutzverfahren wirft die Generalstaatsanwaltschaft dem Angeklagten seit Donnerstag vor, als hauptamtlicher Kader der Terrororganisation PKK das Gebiet Bremen geleitet zu haben. Für den Prozess sind Termine bis Mitte Februar angesetzt.

Laut Anklage war Mahmut K. in die Hierarchie der PKK und ihrer Europaorganisation Kurdische Demokratische Gesellschaft (CDK) eingebunden und wusste als Führungskader von deren Methoden und Aktivitäten in der Türkei. Von Juni 2013 bis Juli 2014 soll er die Aufgaben eines Gebietsleiters für Bremen übernommen und unter den Decknamen "Vedat" und "Cizgi" Leitungsaufgaben erledigt haben.

Dabei erhielt er der Generalstaatsanwaltschaft zufolge Anweisungen des übergeordneten Gebietsleiters des PKK-Sektors Nord, der 2015 in Hamburg zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Demnach kümmerte sich der Angeklagte auch um die Organisation von Veranstaltungen, sammelte Spenden für die PKK und nahm als PKK-Repräsentant an Konferenzen und Kundgebungen teil.

Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die marxistisch-leninistisch orientierte Organisation führt seit ihrer Gründung im Jahr 1978 einen bewaffneten Kampf gegen befeindete Gruppen und den türkischen Staat. Hauptziel ist eine Abspaltung von der Türkei und die Errichtung einer ideologischen Selbstverwaltung auf türkischem Hoheitsgebiet. Dafür setzt die PKK hauptsächlich terroristische Mittel ein. Ihre internationalen Ableger verfolgen ähnliche Ziele in ihren Ursprungsländern.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.

Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die „Volksschutzeinheiten" (YPG) und die „Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.

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