Berlin: PKK-Sympathisanten verletzten fünf Polizisten

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 17.12.2018 00:00
Aktualisiert 17.12.2018 15:34
DPA

In Berlin-Neukölln sind am Sonntagnachmittag vier Polizisten und eine Polizistin von Teilnehmern einer PKK-Feier attackiert und verletzt worden.

Wie die Berliner Polizei am Montag mitteilte, waren mehrere Beamte bei der Veranstaltung im Bezirk Neukölln zugegen. Es seien zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungs- und Vereinsgesetz festgestellt worden wegen des Zeigens verbotener Fahnen und Bildnisse. Zudem seien drei gesuchte Männer festgenommen worden.

Bei der Festnahme eines der Männer habe dessen Vater die Beamten attackiert, woraufhin dieser ebenfalls festgenommen worden sei, teilte die Polizei mit. Als zwei Frauen im Zuge der Auseinandersetzungen ärztliche Hilfe gebraucht und die Polizei die Erstversorgung übernommen habe, seien die Beamten von zehn Veranstaltungsteilnehmern angegriffen worden. Drei Polizisten erlitten demnach "erhebliche Kopf- und Gesichtsverletzungen".

Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die marxistisch-leninistisch orientierte Organisation führt seit ihrer Gründung im Jahr 1978 einen bewaffneten Kampf gegen befeindete Gruppen und den türkischen Staat. Hauptziel ist eine Abspaltung von der Türkei und die Errichtung einer ideologischen Selbstverwaltung auf türkischem Hoheitsgebiet. Dafür setzt die PKK hauptsächlich terroristische Mittel ein. Ihre internationalen Ableger verfolgen ähnliche Ziele in ihren Ursprungsländern.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.

Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die „Volksschutzeinheiten" (YPG) und die „Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen