Fünf PKK-Anhänger wegen Entführung und Gewalt vor Gericht

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 16.04.2019 14:34
DPA

Fünf mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation PKK müssen sich seit Dienstag unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.

Dem Hauptangeklagten wird zudem die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung vorgeworfen, den übrigen Angeklagten deren Unterstützung.

Die Männer sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft ein ehemaliges PKK-Mitglied erst an einen abgelegenen Ort gelockt, in ein Auto gezerrt und danach vier Stunden unter Gewalteinwirkung befragt haben. Dabei wollten sie offenbar in Erfahrung bringen, ob der Mann mit der Polizei kooperierte.

Ziel der Aktion war mutmaßlich auch, den Mann unter Todesandrohung zur weiteren Zusammenarbeit zu zwingen. Zudem sollen sie dem Mann mehrere hundert Euro abgenommen haben.

Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft. Die marxistisch-leninistisch orientierte Organisation führt seit ihrer Gründung im Jahr 1978 einen bewaffneten Kampf gegen befeindete Gruppen und den türkischen Staat. Hauptziel ist eine Abspaltung von der Türkei und die Errichtung einer ideologischen Selbstverwaltung auf türkischem Hoheitsgebiet. Dafür setzt die PKK hauptsächlich terroristische Mittel ein. Ihre internationalen Ableger verfolgen ähnliche Ziele in ihren Ursprungsländern.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.

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