Bericht: ZDF muss NPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen

AFP
KOBLENZ
Veröffentlicht 27.04.2019 15:14
Aktualisiert 28.04.2019 13:15
DPA

Das ZDF muss einem Medienbericht zufolge einen Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen.

Das habe das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, berichtete die "Rhein-Zeitung" am Freitagabend. Der Spot verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze, hieß es demnach zur Begründung.

Der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", hieß es dem Blatt zufolge weiter.

Eine Beschwerde der NPD wurde demnach noch am Freitagabend vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz zurückgewiesen. Die nächste Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht.

Fernsehsender weisen bei der Ausstrahlung von Wahlwerbespots in der Regel darauf hin, dass die Parteien allein für den Inhalt verantwortlich sind. Im Fall des NPD-Wahlspots wollte das ZDF offenbar die Grenze des juristisch Erlaubten klären lassen.

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