Türkei beschränkt ab Juni Werbung für Junkfood

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 02.01.2019 00:00
Aktualisiert 03.01.2019 10:12
Reuters

Die Türkei hat ein Verbot für Werbegeschenke in Junkfood wie Chips, Schokolade und Süßigkeiten verordnet. Diese dürfen zudem bald nicht mehr im Rahmen von Kinderprogrammen bei TV- und Radiosendungen beworben werden.

Ziel dieser Verordnung sei es, ungesunde Essgewohnheiten zu bekämpfen, erklärte das Handelsministerium am Freitag.

Laut der neuen Verordnung, die im Juni 2019 in Kraft treten wird, dürfen die Hersteller von Knabberware und Süßigkeiten, ihren Produkten keine Kaufanreize wie Gutscheine oder Spielzeug beifügen. Außerdem wird es den Radio- und Fernsehsendungen, die sich an Kinder richten, nicht mehr gestattet sein, Werbung für als Junkfood kategorisierte Waren auszustrahlen.

Davon betroffen ist auch das weltweit beliebte Kinder Überraschungsei, das aus einem Schokoladenei und einer kleinen Kapsel mit Spielzeug besteht, und daher ab Juni nicht mehr verkauft werden darf.

Detaillierte Informationen über die betroffenen Produkte können auf der Webseite des Gesundheitsministeriums entnommen werden.

Illegal gezeigte Junkfood-Werbung wird nach Inkrafttreten der neuen Verordnung von der Werbekommission - abhängig von der veröffentlichten Plattform - mit einer Geldstrafe zwischen 8.546 türkischen Lira (1.390 Euro) bis 341.921 TL (55.586 Euro) belegt. Bei wiederholten Verstößen kann die Kommission die Geldbuße bis zu zehn Mal erhöhen.

Werbung im Rahmen von anderen Radio- und Fernsehprogrammen, die nicht direkt auf Kinder abzielen, muss die Werbung entweder eine verbale oder schriftliche Gesundheitswarnung enthalten.

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