Deutsches Asylrecht ist zum Teil menschenrechtswidrig

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 20.06.2016 00:00
Aktualisiert 20.06.2016 17:49
Deutsches Asylrecht ist zum Teil menschenrechtswidrig

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die im Entwurf des Integrationsgesetzes vorgesehene Änderung des Asylgesetz, die zu einer fundamentalen Beschneidung des Asylrechts führen könnte. Diese Regelung wurde nachträglich in den Entwurf aufgenommen und ist von der Bundesregierung bislang nicht öffentlich erwähnt worden.

Gravierende Einschränkung des deutschen Asylrechts

Die Bundesregierung scheint mit einer Einzelregelung im Integrationsgesetz die Grundlage für eine gravierende Einschränkung des deutschen Asylrechts legen zu wollen. Der Gesetzentwurf sieht bisher vor, dass ein Asylantrag unzulässig ist, wenn ein Drittstaat bereit ist, die Antrag stellende Person wieder aufzunehmen.

Regelung wäre mit dem Recht auf Asyl nicht vereinbar

Damit könnten Menschen ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in Staaten, die nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union sind und die auch nicht als 'sichere Drittstaaten' im Sinne des Grundgesetzes anerkannt sind, abgeschoben werden. Auf diese Weise würden die hohen Hürden für die Einstufung von Staaten als 'sichere Drittstaaten' abgebaut.

Es geht nur darum, dass Drittstaaten Flüchtlinge zurück nehmen

Eine solche Regelung wäre weder mit dem Recht auf Asyl des Grundgesetzes noch mit flüchtlings- und menschenrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Diese garantieren nämlich eine individuelle und unvoreingenommene Prüfung von Asylverfahren im Einzelfall.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen