Menschenrechtsgericht: Auch Journalisten müssen Strafrecht einhalten

AFP
STRAßBURG
Veröffentlicht 23.06.2016 00:00
Aktualisiert 24.06.2016 15:07
Foto: Reuters
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Auch Journalisten müssen bei ihrer Arbeit die Vorschriften des Strafgesetzes einhalten. Mit dieser Feststellung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die Klage von drei italienischen Journalisten abgewiesen. Die Lokalreporter aus der Provinz Lecco in der Lombardei waren in Italien zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie den Polizeifunk abgehört hatten, was das italienische Strafrecht verbietet.

Dank der Abhöraktion waren die Journalisten sofort zur Stelle, als Gendarmen im August 2002 Waffen beschlagnahmen wollten. Bei einer Durchsuchung der Redaktion entdeckten die Fahnder später Geräte zum Abhören des Polizeifunks. Die Haftstrafen der drei Reporter, die damals für eine lokale Onlinezeitung arbeiteten, wurden später zur Bewährung ausgesetzt. Die Journalisten klagten in Italien dennoch gegen ihre Verurteilung, jedoch ohne Erfolg.

Vor dem Gerichtshof für Menschenrechte warfen die Journalisten Italien vor, mit ihrer Verurteilung, aber auch mit der Durchsuchung der Redaktion und der Beschlagnahme der Abhörgeräten gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen zu haben. Die Straßburger Richter kamen hingegen zu dem Schluss, wer das Strafrecht verletze, müsse mit Sanktionen rechnen. Dies gelte auch für Journalisten.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

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