Bayern: Verwaltungsgericht kippt Kopftuchverbot für Rechtsreferendare

AFP
AUGSBURG
Veröffentlicht 01.07.2016 00:00
Aktualisiert 03.07.2016 15:55
Foto: DPA
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Der Freistaat Bayern will die Zulassung des Kopftuchs für Rechtsreferendarinnen nicht hinnehmen. Nach dem Sieg einer muslimischen Jurastudentin vor dem Verwaltungsgericht Augsburg kündigte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Donnerstag in München an, in Berufung zu gehen. "Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen."

Im Fall der Studentin wehrte diese sich gegen die Auflagen des Oberlandesgerichts (OLG) München für ihren Vorbereitungsdienst. Durch diese durfte sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen. Die Frau absolvierte ihren Vorbereitungsdienst zwar, sie will nun die Vorgaben des OLG aber für im Nachhinein unwirksam erklären lassen. In der "Süddeutschen Zeitung" hatte sie das Verbot als "respektlos" kritisiert, Religion sei für sie kein Hindernis für ihre Neutralität.

Bausback erklärte hingegen, er wolle nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch trügen. Eine unabhängige und neutrale Justiz gehöre zu den Grundpfeilern des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats.

Jeder Prozessbeteiligte müsse auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können, erklärte Bausback. Dieses Vertrauen dürfe schon durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden.

Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, begrüßte das Augsburger Urteil. Kopftuch, Kippa und Schleier gefährdeten nicht die Rechtsfindung. Sie seien Ausdruck der jeweiligen religiösen Haltung und gehörten zur Wahrnehmung der individuellen Glaubensfreiheit.

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