Niederländischer Menschenrechtsrat entscheidet im Fall einer Polizeibeamtin gegen das Kopftuchverbot

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 21.11.2017 00:00
Aktualisiert 21.11.2017 14:04
EPA

Der niederländische Menschenrechtsrat ist am Montag zu den Entschluss gekommen, dass das Kopftuchverbot im Fall der Polizeibeamtin Sarah Izat eine Diskriminierung darstelle. Der Rat wies darauf hin, dass das Tragen des Kopftuches in Kombination mit der Uniform nicht problematisch sei.

Der Menschenrechtsrat nahm sich der Sache an, nachdem die in Rotterdam lebende Polizeibeamtin Sarah Izat im Mai eine Beschwerde eingereicht hatte. Das niederländische Institut für Menschenrechte wertete das Kopftuchverbot in ihrem Fall als diskriminierend – zudem tätige sie ihre Arbeit nur begrenzt in Kontakt mit der Öffentlichkeit. Den Großteil des Arbeitstages würde sie am Telefon verbringen.

Das Verbot für das Tragen von Kopftücher im Dienst geht auf ein niederländisches Gesetz zurück, das den Beamten untersagt, sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Uniformen müssen demnach „neutral" sein.

Izat hatte behauptet, dass das Verbot ihre Karriere behindere. Da Izat sich dafür entschied, das Kopftuch zu tragen, durfte sie ihre Arbeit in der Dienststelle nur in Zivilkleidung verrichten, während ihre nicht-muslimischen Kollegen Uniformen tragen konnten.

„Wenn sie am Telefon ist, können Zivilisten sie nicht sehen. Ihr das zu verbieten [das Kopftuch] trägt also nicht zum Vorsatz bei, neutral zu sein", erklärte der Rat in seinem Urteil, das Verbot sei eine „verbotene Differenzierung auf Grundlage der Religion".

Izat sei bei ihrer Arbeit zudem nicht befugt, Entscheidungen im Namen der Polizei zu treffen, sondern nur Aussagen weiterzuleiten. Das Tragen des Kopftuches würde ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen.

Das Institut wies auch die Behauptung der Polizei zurück, dass das Tragen eines Kopftuches Izat gefährden könne.

Seit 2002 arbeitet das unabhängige niederländische Institut für Menschenrechte daran, die Menschenrechte zu definieren, zu überwachen und zu schützen.

Die Entscheidungen jenen Instituts sind nicht bindend - das heißt, die Polizei muss selbst entscheiden, ob sie sich an die Empfehlung halten will oder nicht.

Darüber hinaus ist das Urteil für den Fall von Izat begrenzt und bietet keine breitere Interpretation des Verbots für vergleichbare Anliegen in Bezug auf religiöse Symbole im Dienst.

Kurz nach der Bekanntgabe des Urteils, kritisierten mehrere niederländische Politiker die Entscheidung als Affront gegen die Neutralität der Polizei und die „Trennung von Kirche und Staat".

Die Polizei besteht zwar weiterhin auf die Neutralität der Uniform, doch deutete der niederländische Polizeipräsident an, dass die Erlaubnis für das Tragen von Kopftücher, der dringend benötigten Vielfalt der Streitkräfte zugutekommen könnte.

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