Gericht: Muslimin darf wegen verweigertem Handschlag nicht Französin werden

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 20.04.2018 00:00
Aktualisiert 20.04.2018 10:39
AFP

Einer algerischen Muslimin ist laut französischem Verwaltungsgericht zu Recht die französische Staatsbürgerschaft verweigert worden, weil sie bei der Zeremonie zu ihrer Einbürgerung den Handschlag mit Männern verweigert hatte. Die Pariser Richter wiesen damit in letzter Instanz die Berufung der Frau zurück.

Die mit einem Franzosen verheiratete Algerierin sollte eigentlich im Juni 2016 eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Departement Isère weigerte sie sich dann aber, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben. Sie berief sich auf ihren "religiösen Glauben", der ihr verbiete, fremde Männer zu berühren.

Die Regierung verweigerte ihr daraufhin die französische Staatsbürgerschaft: Das Verhalten der Frau zeige, dass sie "nicht in die französische Gesellschaft integriert" sei. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen.

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