EGMR: Beleidigung gegen Propheten keine Meinungsfreiheit

DAILY SABAH MIT AFP
ISTANBUL
Veröffentlicht 26.10.2018 00:00
Aktualisiert 26.10.2018 13:10
EPA

Die Verurteilung einer Österreicherin, die dem Propheten Mohammed pädophile Neigungen nahelegte, ist rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag und wies damit die Beschwerde der Frau ab.

Sie hatte sich auch in früheren Instanzen erfolglos gegen das Urteil eines Wiener Gerichts gewehrt, das sie wegen Herabwürdigung religiöser Lehren 2011 zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt hatte.

Die in Wien lebende Frau hatte demnach 2009 bei einem Vortrag zu den „Grundlagen des Islam" für die rechtspopulistische „Freiheitliche Partei Österreichs" (FPO) die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen kritisiert. „Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? - Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?", sagte sie demnach.

Das Menschenrechtsgericht entschied nun, die österreichischen Gerichte hätten die Aussagen der Frau zu Recht als beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam eingeordnet. Sie hätten damit „das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens" verfolgt. Ihre Äußerungen „beliefen sich auf eine Verallgemeinerung ohne faktische Grundlage", so der EGMR. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Frau werde durch die Urteile nicht verletzt.

Die Aussagen der Österreicherin „wurden nicht neutral formuliert, um einen objektiven Beitrag zu einer öffentlichen Debatte über Kinderehen" zu leisten, hieß es im Urteil. Die moderate Geldbuße, die ihr auferlegt wurde, sei nicht unverhältnismäßig.

Das österreichische Gesetz unterscheidet zwischen Pädophilie und Kinderehe, die auch in europäischen royalen Familien historisch üblich war.

Außerdem hieß es im Urteil des EGMRs, dass die österreichischen Gerichte entschieden hätten, dass die Österreicherin über Werte urteilt, die teilweise auf unwahren Tatsachen und ohne Rücksicht auf den historischen Kontext beruhen.

Religiöse Überzeugungen müssten kritisiert und geleugnet werden können, stellte der EGMR fest. „Doch wenn Aussagen über Religionen über die kritische Leugnung hinausgehen und religiöse Intoleranz auslösen können, können Länder angemessene restriktive Maßnahmen ergreifen."

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