Schweiz: Bußgeld und Drohungen von Polizei wegen „Allahu akbar“

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 07.01.2019 00:00
Aktualisiert 08.01.2019 11:52
AFP (Archivbild)

Ein 22-Jähriger aus der Schweiz erhielt im August eine Bußgeldstrafe, weil er einen Freund mit „Allahu akbar" begrüßt hatte. Nun will sich die Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS) gegen das skandalöse Verhalten der Polizei wehren.

Der 22-jährige Orhan E. hatte im schweizerischen Schaffhausen einen Kollegen mit den Worten „Allahu akbar" (Gott ist am Größten) begrüßt und wurde dafür von einer zufällig in zivil anwesenden Polizistin in die Mangel genommen.

„Auf einmal rief mich die Polizei zu sich und wollte wissen, was ich damit gemeint hätte", sagte Orhan E. gegenüber der Nachrichtenplattform „20 Minuten". Obwohl er erklärt habe, dass es sich bei dem Ausdruck um nichts Schlimmes handele, hätte die Polizistin obendrauf noch Verstärkung angefordert. Danach seien bewaffnete Polizeibeamte vorgefahren. Diese hätten seine Personalien aufgenommen und ihm danach gesagt, er könne sich nun „verpissen".

Es bleibt offen, ob die Beamtin aus islamfeindlichen Motiven heraus oder aufgrund mangelnder Kompetenz derart massiv reagiert hat.

Kurze Zeit später bekam Orhan E. schließlich Post von staatlicher Seite. Vorwurf: „Erregung öffentliches Ärgernis". Mit angefügt eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 210 Franken (ca. 187 Euro).

Orhan E. sieht darin eine klare Diskriminierung. Ihm sei sogar mit Gefängnis gedroht worden, wenn er die Buße nicht bezahle. Dass er mal so etwas in der Schweiz erlebe, habe er vorher nicht für möglich gehalten.

Das Bußgeld habe er aber dennoch bezahlt, weil er „eingeschüchtert" gewesen sei. Nun gehe er aber an die Öffentlichkeit, um auf den Vorfall aufmerksam zu machen.

Für FIDS-Sprecher Önder Güneş ist die Sache klar, die Polizistin habe voreingenommen reagiert. Außenstehende würden „Allahu akbar" fälschlicherweise mit anderen Dingen in Verbindung bringen, weil die Worte von Terroristen missbraucht würden. Der Ausdruck sei jedoch Bestandteil des muslimischen Alltags. Die Polizisten hätte sich lieber von jemanden aufklären lassen sollen.

Auch SP-Nationalrat Daniel Frei sieht die auferlegte Strafe kritisch. Der Ausdruck sei Teil der Religionsfreiheit. Bei solchen Fällen sei es unangebracht, dass staatliche Stellen „mit Kanonen auf Spatzen schießen".

Rückendeckung für die Polizei gab es von Seiten der rechtspopulistischen SVP. Der SVP-Nationalrat Andreas Glarner findet das Vorgehen der Polizei und das auferlegte Bußgeld berechtigt. Der Ausspruch werde von Terroristen verwendet, „nur kurz bevor sie sich in die Luft jagen". Daher sei der junge Mann ein Provokateur.

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