Einigung auf Reform der Finanzbeziehungen

DPA
BERLIN
Veröffentlicht 09.12.2016 00:00
Aktualisiert 09.12.2016 10:38
Bundesfinanzministerium

Überraschender Durchbruch bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am frühen Morgen mit, beide Seiten hätten sich auf ein entsprechendes Gesetzespaket verständigt.

Mit der Einigung könnte das Bundeskabinett wie zuletzt geplant noch an diesem Freitagvormittag die Änderungen des Grundgesetzes und Einzelgesetze zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen auf den Weg bringen. Nach dem Spitzentreffen war dies zunächst noch offen.

Merkel sagte nach den etwa neunstündigen Gesprächen im Kanzleramt, man habe sich auf alle notwendigen Grundgesetzänderungen sowie die politischen Eckpunkte für die Einzelgesetze verständigt, um den Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Weg zu bringen. «Im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt.» Es sei fair, ehrlich und hart verhandelt worden, sagte Merkel. «Einige Dinge» müssten aber noch geklärt werden - vor allem der erweiterte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Einzelne Beratungen seien noch nötig. Es gebe aber breite Übereinstimmung, dass auch dieses Gesetz mit dem Gesamtpaket auf den Weg gebracht werde.

Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen des Bundes von gut 9,52 Milliarden Euro für die Länder ab dem Jahr 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung. Einigkeit besteht nun auch zu den Sanierungshilfen für das Saarland und Bremen.

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefs Erwin Sellering (SPD), rechnet mit einer Einigung zum erweiterten Unterhaltsvorschuss. Es müssten aber noch viele schwierige Fragen geklärt werden. Völlig klar sei aber, dass dies ebenfalls zum Gesamtkonzept gehöre, sagte Sellering. Noch ist die Finanzierung der schon vom Bundeskabinett beschlossenen Ausweitung des Unterhaltsvorschusses offen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel.

Das endgültige Reformpaket würde dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ausverhandelt. Beschlossen werden sollen die zahlreichen Grundgesetzänderungen sowie die Einzelgesetze dann im Frühjahr nächsten Jahres. Der schwierige Finanzpakt könnte damit aus dem Bundestagswahlkampf 2017 herausgehalten werden.

Nach einem Kompromiss hatte es angesichts erheblicher Differenzen bis kurz vor dem Treffen im Kanzleramt nicht ausgesehen. Die Länder hatten die vom Bund geforderten Kompetenzen als viel zu weitgehend abgelehnt. Sie warfen besonders Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, mit immer neuen Vorschlägen für Grundgesetzänderungen weit über die Bund-Länder-Vereinbarungen vom Oktober hinauszugehen.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen