Mindestlohn reicht wegen hoher Mieten in großen Städten oft nicht zum Leben

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 20.06.2016 00:00
Aktualisiert 22.06.2016 12:44
Foto: DPA
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Wer den Mindestlohn bekommt und in einer Großstadt wohnt, hat wegen der hohen Mieten oftmals nicht genug Geld zum Leben. Das zeigen Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlagen. Demnach dürften die monatlichen Miet- und Heizkosten für einen Musterarbeitnehmer maximal 336 Euro betragen, damit das Existenzminimum gewahrt bleibt. Vielerorts ist Wohnen aber viel teurer.

In ihrer Anfrage hatte die Linksfraktion einen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder als Beispiel genommen, der den Mindestlohn erhält und pro Woche 37,7 Stunden arbeitet. Das ist die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit hierzulande. Der Musterarbeitnehmer kommt dann auf einen Monatslohn von 1338,62 Euro brutto und 1040,27 Euro netto.

Das durchschnittliche Existenzminimum eines erwerbstätigen Singles liegt aber bei 1053 Euro, wie aus den Berechnungen hervorgeht, über die zuerst die "Rheinische Post" berichtet hatte. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Hartz-IV-Regelsatz von 404 Euro, durchschnittlichen Unterkunftskosten von 349 Euro und dem Erwerbstätigenfreibetrag von 300 Euro.

Damit bleibt der Muster-Mindestlöhner nur im Rahmen des Existenzminimums, so lange ihn Unterkunft und Heizung nicht mehr als 336 Euro im Monat kosten - das sind 13 Euro weniger als der staatlich anerkannte Durchschnitt. In vielen Städten liegen die anerkannten Durchschnittswerte noch viel höher: In München zum Beispiel sind es den Unterlagen zufolge 492 Euro im Monat, in Frankfurt am Main 468 Euro und in Stuttgart 423 Euro. Selbst im deutlich kleineren Pforzheim sind es 353 Euro.

Wer mit seinem Einkommen den staatlich anerkannten Bedarf nicht decken kann, hat Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen und wird damit zum sogenannten Aufstocker. Linksfraktionsvize Klaus Ernst beklagte deshalb mit Blick auf die Zahlen, dass Vollzeitarbeitnehmer mit Mindestlohnvergütung vor allem in Westdeutschland und in Ballungszentren "weiter am Tropf des Staates" hingen.

"Der Mindestlohn ist viel zu niedrig. Er sichert nicht mal den Bedarf der offiziell zugesichert wird", resümierte Ernst. Er verwies dabei auch auf weitere offizielle Statistiken, wonach es im Dezember 2014 - kurz vor Einführung des Mindestlohns - insgesamt 169.740 Aufstocker gab und im Oktober 2015 mit 168.363 nur unwesentlich weniger.

Ende Juni soll die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag zur Höhe der Lohnuntergrenze ab 1. Januar 2017 machen. Ernst verlangte, der Mindestlohn müsse "ganz deutlich höher liegen als derzeit in der Mindestlohnkommission angedacht wird".

Das Gremium muss laut Gesetz eine "Gesamtabwägung" treffen. Die Höhe des Mindestlohns soll demnach "geeignet" sein, "zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden". Als Orientierung dient die Entwicklung der Tariflöhne. Letztendlich legt eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die von der Kommission empfohlene Höhe des Mindestlohns fest.

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