UNO verurteilt Israel für „wahllose Gewalt" im Gazastreifen

DAILY SABAH MIT AFP
NEW YORK, USA
Veröffentlicht 14.06.2018 00:00
Aktualisiert 14.06.2018 15:26
Reuters

Die UN-Vollversammlung hat mit großer Mehrheit Israel für die jüngsten Massaker gegen Zivilisten im Gazastreifen verurteilt. Von 193 Ländern stimmten am Mittwoch 120 für eine entsprechende von arabischen Staaten gestützte Resolution. Acht Länder stimmten dagegen, es gab 45 Enthaltungen.

Die USA scheiterten zugleich mit einem Antrag, mit dem die palästinensische Widerstandsorganisation Hamas für die Gewalt verurteilt werden sollte. Für eine Annahme wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig gewesen. Für den Vorstoß der USA stimmten 62 Länder, 58 stimmten dagegen, es gab 42 Enthaltungen.

Seit Ende März wurden bei Protesten von Palästinensern an der Grenze des Gazastreifens zu Israel mindestens 129 unbewaffnete Palästinenser von der israelischen Armee getötet - darunter auch Frauen, Kinder und Sanitäter.

Die Resolution war von Algerien und der Türkei auf Betreiben arabischer und muslimischer Länder eingebracht worden. Die US-Botschafterin bei der UNO, Nikki Haley, behauptete die Resolution sei "einseitig" und "voreingenommen". Sie warf den arabischen Ländern vor, durch eine Verurteilung Israels bei der UNO innenpolitische Ziele zu verfolgen. "Für einige ist das Angreifen Israels die liebste politische Aktivität", kritisierte Haley. Mit diesen Aussagen stand sie aber allein.

Die Resolution verurteilt Israel für den Einsatz "exzessiver, unverhältnismäßiger und wahlloser Gewalt" gegen palästinensische Zivilisten und fordert Schutzmaßnahmen für Palästinenser im Gazastreifen und dem besetzten Westjordanland. UN-Generalsekretär Antonio Guterres wurde aufgefordert, Vorschläge für einen "internationalen Schutzmechanismus" für die Palästinenser in beiden Gebieten zu erarbeiten.

Die arabischen Länder, welche die Resolution unterstützten, hatten sich an die UN-Vollversammlung gewandt, nachdem die USA am 1. Juni im UN-Sicherheitsrat ihr Veto dagegen eingelegt hatten. Anders als im Sicherheitsrat sind von der Vollversammlung angenommene Resolutionen nicht bindend, und es gibt keine Veto-Möglichkeit.

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