Airbnb streicht Siedlerwohnungen im besetzten Westjordanland doch nicht aus Angebot

DAILY SABAH MIT AGENTUREN
ISTANBUL
Veröffentlicht 10.04.2019 12:34
Reuters

Das Internetportal Airbnb wird nun doch nicht Wohnungen jüdischer Siedler im besetzten Westjordanland von seiner Seite verbannen.

Damit würden juristische Auseinandersetzungen mit israelischen Siedlern beigelegt, erklärte der US-Wohnungsvermittler am Dienstag. Airbnb will nach eigenen Angaben aber keinen Gewinn mit der Wohnungsvermittlung im Westjordanland machen. Die Einnahmen sollten vielmehr an Hilfsorganisationen in aller Welt gespendet werden.

Airbnb hatte im November 2018 angekündigt, keine Übernachtungen mehr in illegalen Siedlerwohnungen im besetzten Westjordanland vermitteln zu wollen. Das Unternehmen teilte damals mit, "dass wir Angebote in israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland entfernen sollten, die Kern des Streits zwischen Israelis und Palästinensern sind". Israelische Siedler, die ihre Wohnungen auf Airbnb anbieten, reichten daraufhin Klage ein und forderten Schadenersatz.

Die Airbnb-Entscheidung hätte 200 Unterkünfte in den illegalen israelischen Siedlungen betroffen, die auf der Plattform aufgeführt werden.

Israel besetzte Ostjerusalem und das Westjordanland während des sechs Tage Krieges 1967. Das internationale Völkerrecht betrachtet das Westjordanland und Ostjerusalem als „besetzte Gebiete", wobei alle jüdischen Siedlungen auf dem Land als illegal gelten.

In den besetzten Gebieten leben heute mehr als 600.000 israelische sogenannte Siedler in mehr als 200 Siedlungen. Die Palästinenser beanspruchen die Gebiete indes für einen eigenen Staat Palästina mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt.

Israel hatte die Ankündigung von Airbnb im November scharf kritisiert. Die Palästinenser begrüßten sie dagegen. Die Palästinenser hatten 2016 gedroht, juristisch gegen Airbnb vorzugehen, weil das Unternehmen Wohnungen in den besetzten Gebieten so präsentiere, als befänden sie sich in Israel. Das Unternehmen kündigte daraufhin an, die Einwände zu prüfen.

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