Berufungsgericht erlaubt außerordentlichen Kongress der MHP

DAILY SABAH MIT ANADOLU AGENTUR
ISTANBUL
Veröffentlicht 26.05.2016 00:00
Aktualisiert 26.05.2016 10:29
Parteikritiker protestieren vor den Polizeibarrikaden in Ankara am 14. Mai. DHA Foto
Parteikritiker protestieren vor den Polizeibarrikaden in Ankara am 14. Mai. (DHA Foto)

Nur Wochen nachdem den Kritikern der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) verboten wurde einen außerordentlichen Kongress zu halten, erlaubte das türkische Berufungsgericht ('Yargıtay') am Dienstag den Kongress, der zu einer neuen Parteispitze führen könnte.

Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil eines Zivilgerichts in Ankara und gab grünes Licht für den Kongress. Somit änderte das Gericht das Urteil vom 13. Mai um.

Der Vize-Parteichef Semih Yalçın sagte direkt nach der Bekanntgabe des Gerichts, dass die Partei das Urteil respektiere und fügte hinzu, dass der Kongress entweder am 26. Juni oder am 10. Juli gehalten werden würde. Während des Kongresses soll auch der jetzige Parteichef Devlet Bahçeli für die Parteispitze kandidieren.

Die MHP überschritt kaum die 10-Prozent-Marke in den Nationalwahlen am 1. November 2015 und verlor die Hälfte ihrer Abgeordneten im Vergleich zu den Wahlen am 7. Juni.

Seitdem richteten sich Meral Akşener, Sinan Oğan und Koray Aydın gegen den Parteichef Bahçeli, der die Partei seit 1997 führt. Später schloss sich Vize-Parteichef Ümit Özdağ den Parteikritikern an.

Sie wollten einen außerordentlichen Kongress halten, um die Vorschriften zu ändern, die keinen außerordentlichen Führungskongress zulassen. Es wurden 543 Unterschriften der insgesamt 1242 MHP-Mitglieder gesammelt. Diese Zahl reicht für einen Kongress aus und ist sehr nahe der erforderlichen 601 Stimmen, um die Vorschriften zu ändern.

Die drei Parteikritiker legten die Unterschriften der Partei vor, doch weigerte sich die Parteiverwaltung einen Kongress zu halten. Dies zwang die Parteikritiker vor Gericht zu gehen. Daraufhin genehmigte das Berufungsgericht den außerordentlichen Kongress.

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