Rechtsstreit über Brexit-Antrag der Briten beginnt

REUTERS
LONDON
Veröffentlicht 19.07.2016 00:00
Aktualisiert 19.07.2016 20:00

Die britische Regierung wird nach den Worten eines ihrer Rechtsvertreter in diesem Jahr noch nicht den formellen Antrag zum Austritt aus der Europäischen Union (EU) stellen. Dies gehe aus den Äußerungen von Premierministerin Theresa May hervor, sagte der Anwalt Jason Coppell am Dienstag vor dem Obersten Gerichtshof Londons. Die Anhörung markierte den Auftakt des Rechtsstreits, ob die Regierung den Brexit-Antrag aus eigener Machtfülle stellen kann oder das Parlament darüber entscheiden lassen muss - dort haben derzeit wohl die EU-Befürworter die Mehrheit.

Hintergrund des Streits ist, dass das Brexit-Referendum vom 23. Juni rechtlich nicht bindend ist: Der formelle Austritts-Antrag bei der EU nach Artikel 50 des EU-Vertrages muss also erst noch gestellt werden: entweder von der Regierung oder vom Unterhaus. Setzt sich die Auffassung durch, dass nur das Parlament den Antrag stellen kann, könnte es zu einer deutlichen Verzögerung kommen. Denn der Brexit-Streit zieht sich auch durch die Fraktion der regierenden Konservativen. Eine Mehrheit für den Brexit-Antrag wäre zurzeit zumindest fraglich, auch wenn viele Abgeordnete sagen, sie würden das Referendum respektieren.

Coppell zufolge will die neue Regierung den Brexit-Antrag nicht überstürzen: "Die gegenwärtige Position ist, dass die Notifikation (von Artikel 50) nicht vor dem Jahresende 2016 erfolgen soll." Diese Einschätzung könne sich aber noch ändern. Mit dem Antrag beginnt eine Frist von zwei Jahren, in denen die Briten und die EU die Details ihrer Scheidung aushandeln müssen.

Entscheidung könnte erst im Dezember fallen

Bisher liegen der Justiz sieben Klagen vor, mit denen die Regierung von einer eigenmächtigen Entscheidung abgehalten werden soll. Am Dienstag entschied das Londoner Gericht, dass die Klage der Investmentfondsmanagerin Gina Miller beispielhaft für alle Fälle verhandelt werden solle. Millers Klage solle Mitte Oktober vom Lordoberrichter angehört werden, der höchsten Rechtsinstanz in England und Wales. Beobachter erwarten, dass dieser den Fall an den auch für Verfassungsfragen zuständigen Obersten Gerichtshof Großbritanniens weiterleiten wird, der sich dann voraussichtlich im Dezember damit beschäftigen werde.

"Das Gericht nimmt den Rechtsfall sehr ernst und wird sich schnell damit befassen", sagte Richter Brian Leveson. Der Fall sei verfassungsrechtlich von großer Bedeutung. Fraglich ist auch, ob die Regionalparlamente von Schottland, Irland und Wales ebenfalls abstimmen müssen. In Schottland hatte sich eine breite Mehrheit der Bürger gegen den Austritt aus der EU ausgesprochen.


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