Vize-Ministerpräsident kritisiert schwedische Außenministerin für Verbreitung von falschen Informationen

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 15.08.2016 00:00
Aktualisiert 15.08.2016 14:52
AP

Der Vize-Ministerpräsident Mehmet Şimşek kritisierte die schwedische Außenministerin Margot Wallström für ihre falsche Behauptung auf Twitter scharf, dass die Türkei den Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 15 Jahren erlaube.

Als Reaktion auf Wallströms Tweet am Montag sagte Şimşek, dass die schwedische Außenministerin „eindeutig falsch informiert" wurde und fügte hinzu: „Es gibt in der Türkei nicht solch eine dumme Sache. Bitte korrigieren sie Ihre Fakten."

Auf ihren Twitter-Account schrieb Wallström:

Zu Deutsch: „Der türkische Entschluss, Sex mit Kindern unter 15 Jahren zu erlauben, muss rückgängig gemacht werden. Kinder brauchen mehr Schutz, nicht weniger, gegen Gewalt, sexuellem Missbrauch."

Sie erhielt weitreichende Kritik von Hunderten von Twitter-Nutzern, die sie für die „Verbreitung von Lügen" beschuldigten und sagten, dass Schweden noch einmal überdenken sollte, sie als Außenministerin zu haben.

Auch Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu kritisierte Wallströms Behauptung, und sagte, dass im Gegensatz zu ihrer Aussage, die Türkei gegen den Kindesmissbrauch vorgehe.

Er wies darauf hin, dass er ihr persönlich in einem Telefongespräch sagen werde, dass die Türkei über ihre Behauptung betroffen sei.

Darüber hinaus fügte Çavuşoğlu hinzu, dass die Türkei Kritik akzeptiert, aber dies ist eine Lüge, und betonte, dass solche Bemerkungen ein Reflektion der steigenden Islamophobie und der anti-türkischen Stimmung in Europa sei.

Am Samstag ergriff die türkische Botschaft in Wien Maßnahmen, nach Anweisungen des Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu, um einen Live-Ticker am Wiener Flughafen zu entfernen, wo eine provokante Aussage fälschlicherweise behauptet, dass die Türkei den Geschlechtsverkehr mit Kindern unter dem Alter von 15 erlaube.

In der Türkei liegt das Mündigkeitsalter bei 18 Jahren. Das türkische Strafgesetzbuch klassifiziert jede Art von sexueller Aktivität mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) als Kindermissbrauch.

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