Schockierender Bericht: Alt-Nazis im Justizministerium

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 10.10.2016 00:00
Aktualisiert 11.10.2016 17:10
DPA

Im Bundesjustizministerium waren in den Nachkriegsjahrzehnten mehr Spitzenposten von Alt-Nazis besetzt als bislang angenommen. Mehr als die Hälfte aller Führungskräfte waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter, jede fünfte Top-Position war von einem früheren Mitglied der NS-Schlägertruppe SA besetzt, wie es in dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Montag vorgestellten Abschlussbericht zur Aufarbeitung der Vergangenheit seines Hauses heißt. Die Forscher zeigten sich überrascht von dem Befund.

Von 170 Juristen, die zwischen 1949 und 1973 in Leitungspositionen waren, gehörten 90 der NSDAP an, wie das Justizministerium mitteilte. Mehr als 15 Prozent waren demnach vor 1945 sogar im Reichsjustizministerium der Nazis tätig gewesen.

Die Zahl sei höher als erwartet, sagte der Leiter der Historiker-Kommission, der Rechtswissenschaftler Christoph Safferling, der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag. Die Spitze sei 1957 erreicht worden.

"Die Akte Rosenburg ist bedrückend", sagte Maas. Die hohe Zahl der NS-belasteten Mitarbeiter in Leitungspositionen zeige "die großen Versäumnisse der Vergangenheit, und sie formuliert damit zugleich eine Verpflichtung für die Gegenwart". Diese personelle Kontinuität habe fatale Folgen gehabt: Sie habe "den demokratischen Neubeginn belastet, behindert und verzögert".

Nach Angaben des Justizministeriums wurde die Strafverfolgung von NS-Tätern hintertrieben, die Diskriminierung einstiger Opfer wie Homosexuelle oder Sinti und Roma sei fortgesetzt worden. Zudem seien Gesetze nur "oberflächlich entnazifiziert" worden. Deshalb gebe es bis heute Formulierungen und Ideen, die aus der NS-Zeit stammten - wie etwa den umstrittenen Jugendarrest im Jugendstrafrecht und den Mordparagraphen.

Der Bericht der wissenschaftlichen Kommission widerlege "den Mythos von der Stunde Null und dem demokratischen Neuanfang nach 1945", erklärte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Die personelle Kontinuität nationalsozialistischer Kräfte im Bundesjustizministerium habe etwa dazu geführt, dass der Schwulen-Paragraf 175 in der von Nationalsozialisten verschärften Fassung zunächst beibehalten worden sei.

Während die Urteile nach Paragraf 175 aus der NS-Zeit im Jahr 2002 aufgehoben worden seien, stehe dieser Schritt für die Verurteilungen in der Bundesrepublik und in der DDR immer noch aus. Maas hat angekündigt, dazu demnächst ein Gesetz vorlegen zu wollen.

Die wissenschaftliche Kommission hatte die damalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor viereinhalb Jahren eingesetzt. Auftrag war es, die Kontinuität des nationalsozialistischen Deutschlands im Handeln des Ministeriums in den Nachkriegsjahren zu untersuchen.

Ein Schwerpunkt sollte dabei die Frage sein, wie weit der Einfluss personeller NS-Kontinuität in den 1950er und 1960er Jahren in der "Rosenburg", dem ersten Dienstsitz des Bundesjustizministeriums in Bonn, tatsächlich ging.

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