SPD-Politikerin Schmidt fordert Wahlrecht für geistig Behinderte

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 22.04.2017 00:00
Aktualisiert 23.04.2017 17:19
DPA

Die Bundestagsvizepräsidentin und Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt (SPD) hat das Wahlrecht für zehntausende Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl gefordert. Im Bundeswahlgesetz müssten Ausschlüsse vom Wahlrecht "schnellstmöglich" gestrichen werden, sagte Schmidt der Nachrichtenagentur AFP im Hinblick auf die Bundestagswahl im September. Die Grünen unterstützen die Forderungen, warfen der großen Koalition aus SPD und Union aber Untätigkeit vor.

"Das Grundrecht zu wählen muss endlich für alle volljährigen Bürger unseres Landes gelten und die Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung, psychischen Krankheiten und Demenzerkrankung ein Ende haben", sagte Schmidt. Die Vorsitzende der Behindertenorganisation Lebenshilfe verwies auf eine Studie des Bundessozialministeriums, nach der mehr als 80.000 Menschen in Deutschland eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben und deshalb von der Wahl ausgeschlossen sind.

"Darüber hinaus dürfen auch über 3000 Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind, weil sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben, nicht wählen", fügte die SPD-Politikerin hinzu. "Aus meiner Sicht ist es nicht hinnehmbar, so vielen Menschen pauschal ein elementares Bürgerrecht vorzuenthalten- obwohl gar nicht klar ist, ob sie nicht mit entsprechender Hilfestellung eine Wahlentscheidung treffen könnten."

"Wahlrechtsausschlüsse aufgrund einer Behinderung verstoßen außerdem gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention", kritisierte die Vizepräsidentin des Bundestags. Schmidt bemängelte die unterschiedlichen Bedingungen in den Bundesländern. Die Studie des Bundessozialministeriums habe gezeigt, dass sich die Wahrscheinlichkeit, eine Betreuung in allen Angelegenheiten zu erhalten, stark unterscheide - in Bayern sei sie etwa 26-mal so hoch wie in Bremen.

Zufrieden zeigte sich Schmidt mit der Situation in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, wo im Mai Landtagswahlen stattfinden und alle Menschen den Landtag wählen dürfen. "Die entsprechenden Ausschlüsse wurden dort in den Landeswahlgesetzen gestrichen", sagte sie.

Die Grünen unterstützten Schmidts Forderungen, warfen der großen Koalition aber vor, nichts gegen den Ausschluss zehntausender Behinderter in Deutschland vom Wahlrecht getan zu haben. "Der Ausschluss von Menschen mit Behinderung beim Wahlrecht ist stigmatisierend und diskriminierend", sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann AFP. "Das Recht zu wählen ist ein politisches Grundrecht."

Eine weitere Diskriminierung und Ausgrenzung sei inakzeptabel. "Union und SPD hatten jetzt vier Jahre Zeit, diese Diskriminierung im Wahlrecht endlich zu beenden", sagte Haßelmann. "Das war aber offensichtlich nicht gewollt."

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen