Bayerischer Landtag beschließt umstrittenes Polizeigesetz

AFP
MÜNCHEN
Veröffentlicht 16.05.2018 00:00
Aktualisiert 16.05.2018 09:22
DPA

Der bayerische Landtag hat das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz mit CSU-Mehrheit in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Nach einer scharf geführten Aussprache stimmten 89 Abgeordnete am Dienstagabend für den Gesetzentwurf der Staatsregierung, 67 stimmten dagegen und zwei enthielten sich, wie Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) mitteilte. Wegen der absoluten Mehrheit der CSU galt eine Zustimmung zuvor als sicher.

Gegen das Gesetz war in den vergangenen Wochen der Widerstand in der Bevölkerung gewachsen. Am vergangenen Donnerstag demonstrierten in München mehr als 30.000 Menschen gegen die CSU-Pläne, auch in anderen Städten gab es Proteste. Die Gegner fürchten zu weitgehende und undefinierte Befugnisse der Polizei.

Die CSU weist diese Vorwürfe als falsch zurück. Dennoch will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Umsetzung des Gesetzes nach der scharfen Kritik nun von einer unabhängigen Kommission begleiten lassen.

Der Zustimmung im Landtag ging eine scharfe Debatte vorweg. CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer warf der Opposition Stimmungsmache vor, wenn sie der CSU vorhalte, das Gesetz durchpeitschen zu wollen. "Die einzigen, die hier etwas peitschen wollen, sind SPD und Grüne. Sie wollen die Stimmung hochpeitschen."

Kreuzer warf den Kritikern vor, völlig unsachliche Kritik am Gesetzentwurf zu üben. Die Freiheitsrechte der Bürger in Bayern blieben ein "elementares Verfassungsgut, das wir schützen". Gleichzeitig räumte Kreuzer ein, dass es Sorgen und Verunsicherung wegen der Gesetzesneufassung gebe. Diese nehme die CSU selbstverständlich ernst.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu seinem Entwurf, "es ist ein Schutzgesetz und kein Überwachungsgesetz". Das Gesetz bringe mehr Sicherheit, mehr Bürgerrechte und mehr Datenschutz. Auch die besonders bei den Kritikern umstrittene Begrifflichkeit "drohende Gefahr" in das Gesetz aufzunehmen verteidigte Herrmann.

Der Staat dürfe zum Schutz der Bürger nicht wegsehen, wenn eine Gefahr drohe. Anders als von den Kritikern behauptet, sei die "drohende Gefahr" auch nicht unbestimmt, sondern das Bundesverfassungsgericht habe sich bei seinen Vorgaben umfassend damit auseinandergesetzt.

Die SPD-Landesvorsitzende Natascha Kohnen hielt der CSU hingegen vor, alle Bedenken von Verfassungsrechtlern zu ignorieren. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte habe den Gesetzentwurf schärfstens kritisiert. Die CSU wolle offenbar die Freiheitsrechte einschränken. "Die Polizei braucht dieses Gesetz nicht und sie wissen, dass es auch Bayern nicht sicherer machen wird", sagte Kohnen an die CSU gerichtet.

Die Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze sagte, die CSU wolle die Freiheitsrechte massiv einschränken. Dies geschehe nicht, weil es ein Sicherheitsproblem gebe, sondern weil sich die CSU Vorteile im Wahlkampf verspreche. Es handle sich um einen "Überwachungswahn der CSU". Aber die Menschen würden sich nun fragen, warum im sichersten Bundesland die Freiheit weiter beschnitten werden solle.

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