AfD will sich juristisch gegen Prüfung durch Verfassungsschutz wehren

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 16.01.2019 00:00
Aktualisiert 17.01.2019 10:29
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Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hat juristische Gegenwehr gegen die Einstufung der Partei als Prüffall durch den Verfassungsschutz angekündigt.

Die AfD halte diese Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) für falsch, sagte Gauland am Dienstag in Berlin. "Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen." Die Partei habe dies bereits prüfen lassen.

"Es ist klar, dass das Auswirkungen auf uns hat. Und zwar juristische Auswirkungen", sagte der Parteivorsitzende. Dagegen wolle die AfD vorgehen. Die Argumente des BfV für die Entscheidung seien "durchgehend nicht tragfähig", fügte Gauland hinzu. Der AfD-Fraktionsvorsitzende machte ein "gesellschaftliches Klima" und "politischen Druck" für die Entscheidung des Verfassungsschutzes verantwortlich.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei der AfD "erste tatsächliche Anhaltspunkte" einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik. Die gesamte Partei werde daher künftig als Prüffall betrachtet, erklärte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang zuvor. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative und die Vereinigung Der Flügel werden zu Verdachtsfällen erklärt.

Der Entscheidung war Haldenwang zufolge eine monatelange Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen wie Äußerungen von AfD-Politikern vorausgegangen. Dass die AfD nun lediglich als Prüffall eingestuft werde zeige, dass der Verfassungsschutz "überhaupt gar nichts" gegen die Partei in der Hand habe, sagte Ko-Fraktionschefin Alice Weidel.

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes werde keine Auswirkungen auf den Wahlkampf oder die Rhetorik der AfD etwa in den drei ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Brandenburg und Thüringen in diesem Jahr haben, sagte Gauland. Die Ankündigung des Verfassungsschutzes bedeute aber eine "Wettbewerbsverzerrung im politischen Wettbewerb", beklagte Weidel.

Gauland stellte zudem klar, dass die Beurteilung des BfV aus seiner Sicht "nichts Neues" für den Umgang mit der Jungen Alternative oder der Bewegung Der Flügel bedeute. Es habe in der Vergangenheit immer mal wieder "Einzelfälle" gegeben, in denen die Partei habe handeln müssen. Aber das habe nichts mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD, der JA oder Untergliederungen wie Der Flügel zu tun gehabt.

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