CDU-Rechtsexperte: Daesh-Rückkehrern soll Einreise verweigert werden

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 05.03.2019 11:20
Aktualisiert 05.03.2019 11:21
DPA

Deutschen Kämpfern der Terrororganisation Daesh sollte nach Ansicht des CDU-Rechtsexperten Patrick Sensburg die Wiedereinreise nach Deutschland verweigert werden.

Straftaten von Daesh-Mitgliedern sollten "vorrangig in den Tatländern verfolgt werden", sagte Sensburg dem "Handelsblatt" vom Dienstag. Das gelte auch für Menschen mit deutschem Pass. Lediglich aus humanitären Gründen solle hiervon "im Einzelfall" abgesehen werden.

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und wie nach Syrien und in den Irak ausgereiste Terroristen in Deutschland vor Gericht gestellt werden können. US-Präsident Donald Trump hatte die EU-Staaten aufgerufen, in Syrien gefangene Daesh-Kämpfer wieder bei sich aufzunehmen und ihnen den Prozess zu machen. Allerdings lassen sich in den Kampfgebieten begangene Verbrechen nur schwer nachweisen.

In der Diskussion über den Umgang mit deutschen Terroristen hatten sich Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in den vergangenen Tagen auf eine Gesetzesinitiative geeinigt, wonach Terroristen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit der deutsche Pass entzogen werden kann. Dies soll gelten, wenn die Betroffenen ab Inkrafttreten des Gesetzes für eine Terrororganisation an Kampfhandlungen teilnehmen.

Aus der CSU gibt es Kritik daran, dass die Regelung nicht auch für zurückliegende Kämpfe gelten soll. Sensburg sagte dazu dem "Handelsblatt", "eine sogenannte echte Rückwirkung wäre verfassungsrechtlich unzulässig". Allerdings befänden sich viele Daesh-Kämpfer derzeit "noch in letzten Gefechten". Deshalb müsse die geplante Regelung jetzt schnell kommen.

Fachleute bezweifeln allerdings deren Wirksamkeit. Der Terrorexperte Peter Neumann, Gründer des Londoner International Centre for the Study of Radicalisation, sagte "Zeit Online", der Entzug der Staatsbürgerschaft werde auch mit der geplanten Neuregelung die Ausnahme bleiben. "Wer so tut, als würde sich so das Rückkehrerproblem lösen lassen, macht den Leuten etwas vor."

Wenn ein in Deutschland geborener Mensch mit deutscher Staatsbürgerschaft sich in Deutschland "radikalisiere", sei das außerdem "ein deutsches Problem, auch wenn es vielleicht eine zweite Staatsbürgerschaft gibt", sagte Neumann. Es sei falsch, einem anderen Land das Problem "in die Schuhe zu schieben".

Auch Claudia Dantschke von der Berliner Beratungsstelle Deradikalisierung Hayat Deutschland äußerte sich kritisch. "Welchen Nutzen hat dieses Gesetz, was ist dadurch gewonnen?", fragte sie im Gespräch mit "Zeit Online". "Ist Deutschland dann weniger gefährdet, wenn man das Problem quasi abschiebt, ohne beeinflussen zu können, ob sich der andere Staat, dessen Staatsbürgerschaft der Ausgebürgerte hat, auch adäquat um das Problem kümmert?" Auch an eine abschreckende Wirkung des Gesetzes glaubt Dantschke nicht.

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