Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages vorerst gescheitert

AFP
BERLIN
Veröffentlicht 04.04.2019 11:37
DPA

Die angestrebte Verkleinerung des Bundestags ist vorerst an der Uneinigkeit der Parteien gescheitert.

Auf der Abschlusssitzung der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) eingesetzten Kommission zum Wahlrecht erzielten die Vertreter am Mittwoch keine Einigung. Die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne, aber auch der Koalitionspartner SPD wandten sich gegen Schäubles Reformvorschlag. Schäuble will seine Bemühungen aber noch nicht aufgeben.

Schäubles Plan sieht vor, der Zahl der Wahlkreise zu verringern und auch den Anspruch der Parteien auf Ausgleichsmandate zu schwächen. So soll der momentan auf 709 Abgeordnete aufgeblähte Bundestag wieder verkleinert werden.

In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden, der AFP vorlag, warb Schäuble am Abend abermals für seinen Vorschlag. Die Zahl der Wahlkreise solle von 299 auf 270 sinken. Zudem sollten die Fraktionen "bis zu 15" Überhangmandate ohne Anspruch auf Ausgleichsmandate hinnehmen müssen. Dies sei ein "gangbarer Weg, der allen Fraktionen Zugeständnisse abverlangt".

Auf Basis der Wahlergebnisse von 2017 hätte der Bundestag bei diesem Modell nicht 709, sondern nur 641 Mitglieder gehabt, schrieb Schäuble.

Die Vertreter der anderen Fraktionen hatten dem Vorschlag allerdings schon eine Absage erteilt. Durch Schäubles Modell werde das Prinzip verletzt, dass jede Stimme gleich viel wert sein müsse, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider. Es müsse stattdessen weiterhin gelten, dass immer "aus einer Stimmenmehrheit auch eine Parlamentsmehrheit folgt".

Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert sagte, der Vorschlag, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen, komme einem "Bonus" für die CDU/CSU gleich. Was Schäuble als Kompromissvorschlag präsentiert habe, entspreche eigentlich dem ursprünglichen Vorschlag der Union.

Auch nach den Worten des Linken-Abgeordneten Friedrich Straetmanns ist Schäubles Vorschlag kein Kompromiss, "sondern der aufgewärmte Eintopf vom vorletzten Monat". Sollte sich der 15-Mandate-Vorschlag des Bundestagspräsidenten durchsetzen, werde er seiner Fraktion die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts empfehlen.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen auf mehr Mandate kommt, als ihr rechnerisch nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundestag zuletzt im Februar 2013 das Wahlrecht reformiert. Seitdem müssen alle Überhangmandate kompensiert werden.

Die Zahl der Bundestagssitze wird dabei so lange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen wieder dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entspricht. Das hat mit dazu geführt, dass es derzeit 709 Abgeordnete gibt - so viele wie noch nie zuvor. Deshalb wird eine Reform angestrebt.

Offen blieb am Mittwoch, wie es nun mit der Wahlrechtsreform weitergehen soll. Schäuble bat die Fraktionsvorsitzenden in seinem Brief, "zeitnah eine Verständigung und Entscheidung herbeizuführen".

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