Armenien-Resolution ist „rechtswidrig und fehlgeleitet“

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 06.06.2016 00:00
Aktualisiert 07.06.2016 17:39
Armenien-Resolution ist „rechtswidrig und fehlgeleitet“

Der Sprecher des Präsidentenamtes Ibrahim Kalın bezeichnete die Armenien Resolution des Bundestages vom 02. Juni in seinem Meinungsschreiben für Al-Jazeera als fehlgeleitet. „Diese politische Motivation, die rechtswidrig, fehlgeleitet und schädlich ist, erschwert die Schritte für eventuelle Beziehungen der Türken und Armenier", erklärte Kalın.

Daneben haben die deutschen Politiker die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unbeachtet gelassen, in dem sie für den Begriff ‚Völkermord' stimmten, betonte der Sprecher des Präsidentenamtes. „Ein historischer Fehler".

Kalın bemerkte, dass die Völkermordkonvention 1948 von den Vereinten Nationen beschlossen wurde. Damit wollte man sicherstellen, dass die Schreckenstaten, die durch Deutschland gegen ethnische und religiöse Minderheiten realisiert wurden, vorallem gegen die Juden, sich nicht wiederholen. "Die Türkei erkannte 1950 das Abkommen an - vier Jahre vor der Unterzeichnung Deutschlands."

Weiter besäße das Deutsche Parlament keine Rechtsprechungsposition für die Vorfälle von 1915. Dieselbe Meinung teile auch die CDU/CSU Politikerin Bettina Kudla, die bei der Resolution am Donnerstag dagegen stimmte, so Kalın. Zudem stelle die Resolution des Deutschen Parlaments nicht nur eine Verletzung des Rechts dar, sondern auch eine politische Uneinsichtigkeit, sowie Visionslosigkeit.

Auch die Bemühungen des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, der notwendige Schritte zur Bekräftigung der Brücke zwischen den Türken und den Armeniern einleitete, seien durch den Deutschen Bundestag, der die Vorfälle 1915 unbedingt als Völkermord betrachten will, nicht beachtet worden, erklärte Kalın.

Im April 2005 sandte Erdoğan einen Brief an den armenischen Staatspräsidenten Robert Kotscharjan, bei dem er vorschlug, die Tragödie im Jahr 1915 durch eine gemeinsame Historiker-Kommission aufzuklären. Diese Kommission sollte Zugang zu allen Archiven in der Türkei, in Armenien und anderen Ländern haben. Mehrmals, so Kalın, hätte man schon diesen Vorschlag seit 11 Jahren gemacht, jedoch blieb das Land uninteressiert.

Falls die deutschen Parlamentsmitglieder zu diesem Thema aufrichtig gewesen wären, bemerkt Kalın, hätten sie die Bemühungen der Türkei unterstützt und die armenische Regierung für eine Lösungsarbeit aufgefordert. Demnach sorgt die Resolution des Bundestages für mehr Schaden als Nutzen. Die armenische Regierung sollte den Vorschlag der Türkei vom Jahr 2005, nämlich das Zusammenstellen einer Kommission von Historikern und die Bereitstellung von Archiven, akzeptieren. Die Kinder und Enkeln der osmanischen Armenier erwarten eine Kooperation, betonte Ibrahim Kalın.

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