Menschenrechtsgerichtshof weist Kläger zu Massaker von Srebrenica ab

AFP
STRASSBURG
Veröffentlicht 22.09.2016 00:00
Aktualisiert 22.09.2016 16:24
Frau trauert bei Gedenkstätte der Opfer des Massakers von Srebrenica AFP Foto
Frau trauert bei Gedenkstätte der Opfer des Massakers von Srebrenica (AFP Foto)

Angehörige von Opfern des Massakers von Srebrenica sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte endgültig mit ihrer Forderung gescheitert, niederländische UN-Blauhelme wegen des Verbrechens vor Gericht zu stellen. Der Straßburger Gerichtshof urteilte am Donnerstag, der Antrag von Hinterbliebenen dreier Opfer sei "unzulässig". Die niederländische Justiz habe in dieser Sache bereits so entschieden.

Es gebe "keine Ungewissheiten" hinsichtlich der Rolle der UN-Soldaten bei dem Massaker im Jahr 1995 mehr, fuhr der Menschenrechtsgerichtshof fort. Daher sei es "unmöglich, zu schlussfolgern", dass sich die niederländische Justiz auf "unangemessene" Ermittlungen gestützt habe. Zudem gebe es keinen Hinweis darauf, dass der Prozess damals parteiisch oder unfair abgelaufen sei.

Die Kläger hatten ein Verfahren gegen drei Niederländer beantragt, die sie für die Tötung ihrer Angehörigen verantwortlich machten. Die drei Männer waren Mitglieder der niederländischen UN-Schutztruppe für das bosnische Srebrenica. Dort bestand während des Bosnienkriegs eine "Schutzzone" der UNO. Als jedoch bosnisch-serbische Truppen das Gebiet im Juli 1995 angriffen, leisteten die UN-Soldaten keinen Widerstand.

Die Angreifer trieben muslimische Männer und Jungen zusammen und töteten mehr als 8000 von ihnen. Das Massaker von Srebrenica gilt als das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Es wurde vom UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag als Völkermord eingestuft.

Die Kläger argumentierten später, dass die Soldaten "genau wussten", was den bosnischen Männern und Jungen widerfahren würde. Das jedoch wies die niederländische Justiz 2013 zurück und bestätigte dies später in einem Berufungsverfahren. Das Gericht in Straßburg schloss sich dieser Sichtweise nun an.

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