Türkisches Parlament genehmigt Gesetz zur Eheschließung durch Muftis

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 20.10.2017 00:00
Aktualisiert 20.10.2017 12:24
Türkisches Parlament genehmigt Gesetz zur Eheschließung durch Muftis

Am Mittwoch beschloss das türkische Parlament ein neues Gesetz, wonach staatlich beauftragte, muslimische Rechtsgelehrte, sogenannte Muftis, zukünftig Ehen schließen dürfen.

Der Gesetzesentwurf war kürzlich von der Regierung zur Tagesordnung gebracht worden, um die Zahl der unregistrierten Ehen zu reduzieren. Diese sind besonders in den ländlichen Gebieten der Türkei verbreitet, wo sich Paare meist lediglich religiös vermählen lassen, auch wenn sie damit bisher auf geltendes Recht verstießen.

Einige Regierungsbeamte haben wiederholt erklärt, dass das Gesetzt nicht den Weg für Kinderehen ebnen – sondern im Gegenteil – sie verhindern werde. Denn den Muftis wird nur die Befugnis erteilt, offizielle Ehen zu schließen, die dann auch staatlich registriert werde. Dadurch soll der ganze Prozess zur Eheschließung erleichtert und die Dunkelziffer bei den Eheschließungen beleuchtet werden.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, müssen Paare bei der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein. Durch einen Gerichtsbeschluss bei Ausnahmefällen oder mit der Zustimmung der Eltern kann das Ehealter auf 17 reduziert werden. Das neue Gesetzt sieht keine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, daher bleibt das gesetzliche Alter für die Ehe von dem neuen Gesetz unberührt

Viele Muslime in der Türkei tätigen religiöse Eheschließungen zusätzlich zu den standesamtlichen Trauungen. Eine Heirat, die durch einen Imam geschlossen wird, hatte bisher jedoch keine rechtliche Bindung. Einige Bürger hingegen bevorzugen nur die standesamtliche Trauung. Diese Option wird weiterhin für die Bürger verfügbar sein. Die Eheschließung wird dann durch Beamte vorgenommen, die keine religiösen Ämter besetzen.

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