Beziehung zwischen 15-Jähriger und 48-jährigem Onkel erlaubt

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 02.11.2016 00:00
Aktualisiert 02.11.2016 16:19
dpa

Er führt eine intime Beziehung mit seiner eigenen Nichte. Sie ist 15. Er ist 48. Die Beziehung zu dem nicht mal volljährigen Mädchen wurde jetzt vom Oberlandesgericht Brandenburg als rechtskräftig bezeichnet. Gegen den Willen der Eltern darf die Tochter weiter eine Liebesbeziehung zu dem 30 Jahre älteren Mann führen.

Nach Angaben des Gerichts, gefährde ein Verbot der Beziehung das Wohlergehen des Kindes. In Deutschland sind Beziehungen zwischen Minderjährigen in vielen Fällen verboten: Handelt es sich, wie im Brandenburgischen Fall, um eine unter 16-Jährige, die eine intime und sexuelle Beziehung zu einem über 21-Jährigen führt, hängt die Legalität vom Entwicklungszustand des Mädchens ab. Gesetzlich heißt es, dass eine Beziehung verboten werden kann, sollte der jüngere Partner noch nicht zur sexuellen Selbstbestimmung fähig sein.

Den Richtern zufolge sei der eigenen Entscheidung der 15-Jährigen ein hohes Gewicht beizumessen. Der Wille es Kindes, wie es im Gericht noch bezeichnet wurde, könne nicht übergangen werden. Das Kindeswohl würde dadurch gefährdet werden.

Das Mädchen habe sich nach Angaben der Richter „zielorientiert und stabil" geäußert die Beziehung zu ihrem Onkel weiterführen zu wollen. Die Richter kannten diese Eigenentscheidung an. Die Eltern als Vormund des Mädchens versuchten immer wieder die Beziehung zu unterbinden. Schlussendlich mussten sie das Negativurteil des Gerichts akzeptieren.

Schon zuvor hatte die umstrittene Beziehung für Aufsehen gesorgt. Bereits seit 2014 sind die beiden ein Paar. Damals war das Mädchen 13 Jahre alt. Eine sexuelle und intime Beziehung zwischen einer unter 14-Jährigen und 46-Jährigen ist zu dem Zeitpunkt nach deutschem Recht in jedem Fall illegal gewesen.

2015 schließlich verschwand das Mädchen spurlos. Hilfesuchend wandte sich der Vater an den (noch) Ehemann seiner Halbschwester – nichtsahnend, dass dieser bereits die Flucht mit seiner Tochter nach Frankreich vorbereitete. Gemeinsam brannte das vermeintliche Paar nach Südfrankreich durch.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelte daraufhin wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen den Mann. Zu einer Verurteilung kam es nicht, da das Mädchen und Zeugenaussagen von Freunden bestätigten, dass sie freiwillig die Beziehung eingegangen sei.

Schließlich eskalierte der Konflikt weiter und die Eltern entschieden sich ihre Tochter für einige Wochen in eine Psychiatrie einweisen zu lassen. Auch nach Entlassung hielt sie an der Beziehung zu ihrem Onkel fest.

Nun müssen die Eltern das abgelehnte Urteil auf ein gefordertes Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter akzeptieren. Die Eltern fürchteten eine soziale Isolation ihrer Tochter. Ihr Onkel mache sie abhängig von ihm und manipuliere sie entsprechend, hieß es im Bericht von dem Gericht.

Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen