Bundesregierung will deutsche Unternehmen vor Ausländern schützen

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BERLIN
Veröffentlicht 17.12.2018 00:00
Aktualisiert 17.12.2018 11:44
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Die Bundesregierung hat sich einem Zeitungsbericht zufolge auf schärfere Regeln für den Erwerb von Anteilen deutscher Unternehmen durch Investoren aus dem außereuropäischen Ausland geeinigt.

Die Eingreifschwelle der Regierung solle auf zehn Prozent gesenkt werden, berichtete das "Handelsblatt" am Sonntag unter Berufung auf den Entwurf der Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese solle am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Das Außenwirtschaftsrecht bietet derzeit die Möglichkeit, dass die Regierung ein Veto gegen den Verkauf von 25 Prozent oder mehr einer deutschen Firma an einen Investor aus dem Nicht-EU-Ausland einlegt. Voraussetzung dafür ist, dass dies eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten könnte. Das gilt für Firmen der Bereiche Energie, Verteidigung oder auch Infrastruktur wie Schienen-, Straßen- oder Datennetz. Laut "Handelsblatt" soll die neue Regelung auch für Lebensmittelproduzenten gelten, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten.

Im November hatte sich die EU auf ein weitreichendes System zur Prüfung ausländischer Investitionen in Europa verständigt. Im Blick haben die Staaten dabei vor allem chinesische Firmen. Der Volksrepublik wird vorgehalten, ihre Industrie gezielt durch Übernahmen in Schlüsselbranchen zu stärken. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr etwa den Kauf eines Anteils von 20 Prozent an dem Stromnetzbetreiber 50Hertz durch einen Investor aus China verhindert. Auch gegen die Übernahme des westfälischen Maschinenbauers Leifeld wollte die Regierung ein Veto einlegen, doch zog sich der chinesische Interessent wegen der politischen Bedenken bereits vorher zurück.

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