UNESCO: Newruz, Lavash und Yufka zählen nun zum immateriellen Kulturerbe

DAILY SABAH MIT AGENTUREN
ISTANBUL
Veröffentlicht 01.12.2016 00:00
Aktualisiert 01.12.2016 17:00
Der Lavash wird auch gern mit Döner gegessen.

Am Mittwoch entschloss sich die zuständige Unesco-Kommission im äthiopischen Addis Abeba die türkisch-orientalischen Backwaren Lavash und Yufka, sowie die Neujahrsfeier Newruz zum immateriellen Kulturerbe zu ernennen.

Die beiden Köstlichkeiten stehen nun auf dem Niveau der französischen Gastronomie, da sie nun auf der globalen Liste der schützenswerten Traditionen zu finden sind.

Yufka ist ein hauchdünner Teig der für zahlreiche Gebäcke und Spezialitäten genutzt wird. Ohne den Yufka würde es weder das weltbekannten Baklawa noch die zahlreichen Böreks geben.

Der Lavash ist eine Art Fladenbrot, die in zahlreichen Gerichten genutzt werden. Besonders bei türkischen Kebabs sind sie nicht wegzudenken. Das trockene Lavas findet als ‚Hostie' in der armenischen Kirche Verwendung. Auch im Iran, Kasachstan und Aserbaidschan wird es des Öfteren serviert.

Newruz ist das Neujahrsfest, das am 20. oder 21. März im Nahen Osten gefeiert wird. Seit 2010 ist Newruz auf Beschluss der Vereinten Nationen als internationaler Newruz-Tag anerkannt.

Auch die deutsche Falknerei gehört zum Kulturerbe. Mit der Aufnahme der Falknerei in Deutschland ist diese 3500 Jahre alte Jagdtradition nun durch 18 Staaten gemeinsam in die Unesco-Liste eingetragen. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer (CDU), erklärte dazu, der Erfahrungsaustausch der Falkner untereinander sei wichtig für den Erhalt der Falknerei. Die Eintragung in die Unesco-Liste fördere "weltweit die Tradierung von Wissen und Erfahrung an künftige Generationen".

Auf seiner Sitzung in Addis Abeba trug das Unesco-Gremium auch die auf der Einheit von Körper und Seele basierende Yoga-Tradition in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit ein. Der Unesco-Ausschuss entscheidet noch bis zum Freitag über Kandidaturen für die Liste. Dazu zählen Feste, Tänze, Gesänge, Handwerkstechniken oder Essenstraditionen. Dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes sind 171 Staaten beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

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