US-Richterin verwirft Klage namibischer Volksgruppen Herero und Nama

Reuters

Eine US-Richterin hat eine Klage zu den unter deutscher Kolonialherrschaft verübten Völkermord im heutigen Namibia verworfen.

Bundesrichterin Laura Taylor Swain entschied am Mittwoch in New York, dass der deutsche Staat gemäß US-Recht gegen die von den Volksgruppen der Herero und Nama eingereichte Sammelklage geschützt sei, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht.

Die Volksgruppen hatten in ihrer Klage eine Entschädigung gefordert und unter anderem geltend gemacht, dass Einnahmen der früheren deutschen Reichsregierung aus dem Landraub an den Herero und Nama in den Erwerb von vier Immobilien in der Stadt New York geflossen seien. Bei einer dieser Immobilien handelt es sich um den heutigen Sitz der deutschen UN-Vertretung und des Generalkonsulats.

Die Kläger führten ferner an, dass die Überreste von einigen ihrer Vorfahren einst aus Deutschland an ein New Yorker Museum verkauft worden seien. Sie argumentierten, dass aufgrund von deutschen "geschäftlichen Aktivitäten" innerhalb der USA und mit Bezug zu den USA Ausnahmeregelungen in einem US-Gesetz anwendbar seien, das ansonsten ausländischen Staaten Immunität gegen Klagen gewährt.

Die Richterin befand jedoch, dass die Kläger die Ausnahmeregelungen des Gesetzes zu weit interpretierten. Sie gab dem Antrag des Rechtsvertreters der Bundesregierung statt, die Klage zu verwerfen und den Fall zu schließen.

Zwischen 1904 und 1908 waren unter der deutschen Kolonialherrschaft auf dem Gebiet des heutigen Namibia zehntausende Herero und Nama getötet worden. Die Massaker gelten als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts.

Seit 2014 verhandelt die Bundesregierung mit der Regierung in Windhuk über eine Versöhnungserklärung. Darin will sie um Vergebung für die "Gräueltaten" bitten, die sie selbst inzwischen als Völkermord bezeichnet. Reparationszahlungen lehnt Berlin jedoch weiterhin ab. In den Verhandlungen geht es auch um eine Ausweitung der Entwicklungshilfe für Namibia.

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