NSU-Prozess: Beginn des Plädoyers vertagt

EPA

Der Beginn der Plädoyers im Münchner NSU-Prozess hat sich heute verzögert. Wegen einer juristischen Auseinandersetzung mit mehreren Verteidigern wurde die Verhandlung unterbrochen.

Wann die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen kann, war damit zunächst unklar.

Anlass für das Hickhack: Das Oberlandesgericht lehnte am Morgen die Anträge sämtlicher Verteidiger ab, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen. Eine Tonaufnahme sei für eine sachgerechte Verteidigung nicht erforderlich, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Darauf wollten die Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben reagieren; sie kündigten die Vorbereitung «prozessualer Anträge» an. Ob es sich dabei um neue Befangenheitsanträge handelte, blieb zunächst offen.

Zschäpe ist die Hauptangeklagte im Prozess - ihr droht lebenslange Haft. Der 42-Jährigen wird Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen der rechtsextremistischen Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» vorgeworfen. Zschäpe lebte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Die beiden Männer sollen während dieser Zeit zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Zschäpe soll von allen Morden gewusst und diese unterstützt haben; sie selbst bestreitet das. Neben Wohlleben sitzen noch drei weitere mutmaßliche Helfer auf der Anklagebank.

Am Dienstag hatte Richter Götzl die Beweisaufnahme für beendet erklärt. Als erstes sollte nun die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen. Bundesanwalt Herbert Diemer schätzte die Sprechzeit für die Anklage auf 22 Stunden.

Nach der Verhandlung heute folgen noch fünf Prozesstage, bevor eine vierwöchige Sommerpause beginnt. Sollte die Bundesanwaltschaft bis dahin fertig sein, könnten nach der Sommerpause die Plädoyers der Nebenkläger und der Verteidiger folgen. Der Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen.

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