Duisburg: BSF Hamborn 07 verwehrt Mutter mit Kopftuch Zutritt

DAILY SABAH
ISTANBUL
Veröffentlicht 30.12.2017 00:00
Aktualisiert 30.12.2017 17:36
DPA

Der Duisburger Verein BSF Hamborn 07 Top Fit sorgt erneut für Schlagzeilen – dieses mal wurde eine muslimische Mutter mit ihren Kindern nicht durch die Tür gelassen. Der Grund: Sie habe ein Kopftuch getragen.

Jennifer Schiller, eine Freundin des Opfers Tuba (29), wollte zum dem Zeitpunkt ihren Sohn ebenfalls zum Sport bringen, als sie Tuba mit Tränen in den Augen dort antraf. Von dem Personal des Vereins bekam auch Schiller die Begründung zu hören: „Kein Zutritt mit Kopftuch." Dabei wollte Tuba, die ihren Nachnamen nicht nennen wollte, lediglich ihre Kinder anmelden – doch dies tat wohl nichts zur Sache.

Seit dem Vorfall fühle sie sich in der Öffentlichkeit unwohl. „Wenn ich jetzt mit meinem Kopftuch über die Straße gehe, habe ich das Gefühl, dass ich anders angeschaut werde", erzählte die gebürtige Duisburgerin der „WAZ".

Vor ihren Kindern geweint zu haben, bedrücke sie immer noch. Als Mutter wolle man vor den Kindern Stärke bewahren. „Hätten sie mich nicht zur Seite nehmen können? Dann hätte ich mir für die Kinder eine andere Erklärung einfallen lassen," klagt Tuba.

Auf Anfrage der „WAZ" habe Udo Salzburger, 1. Vorsitzender des Vereins, auf die Satzung verwiesen. Dort steht folgendes: „Der Verein hat zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen, rassischen und militärischen Gesichtspunkten den Sport zu fördern."

Salzburgers Antwort zitiert die WAZ wie folgt: „Wir verfolgen unter anderem eine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Da eine muslimische Frau das Kopftuch symbolisch als Zeichen ihrer Frömmigkeit und damit als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur islamischen Religion trägt, können wir schon allein auf Grund der allgemeinen Gleichbehandlung hier keine Ausnahme machen." Die Mitarbeiter hätten sich demnach„völlig korrekt verhalten". „Ob die muslimische Mutter charmant oder wenig charmant behandelt wurde", könne er nicht beurteilen. „Wenn sie das Gefühl hat, anders behandelt worden zu sein als andere, ist es ihr rein subjektives Empfinden."

Anscheinend scheint ihm die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht sonderlich zu interessieren – denn sonst hätte er wohl den Widerspruch selber bemerkt. Er bestreitet gar, Fördergelder für den Verein erhalten zu haben. In den Unterlagen des Vereinsregisters geht jedoch hervor, dass bei der Jahreshauptversammlung 2012 eine Investitionshilfe der Stadt Duisburg über 130.000 Euro notiert wurde. Laut der Stadt Duisburg erhielt der Verein seit 2013 darüber hinaus noch Zuschüsse über 17.744,58 Euro für „Unterhaltungskosten".

Der Verein war bereits 2014 mit einem ähnlichen Vorfall in den Schlagzeilen geraten: Ein Sportler hatte damals gegen das Muskelshirt-Verbot verstoßen – es folgte ein Ausschlussverfahren Seitens der Vereinsfunktionäre. Ein Gericht urteilte dann letztendlich zugunsten des Mitglieds, weil es keine Rechtfertigung für den Rausschmiss feststellen konnte.

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