Bayern: Geplantes Polizeigesetz contra Bürgerrechte

DPA

Bereits im vergangenen Sommer ist das bayrische Polizeirecht ausgeweitet worden – nun plant die CSU eine größere Erweiterung der polizeilichen Befugnisse. Die Opposition sieht in dem Gesetzesvorschlag einen weiteren Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

Das neue Polizeigesetz soll bereits im Mai durch den bayrischen Landtag gepeitscht werden, sofern alles nach CSU-Plan läuft. Für Joachim Hermann, dem Innenminister Bayerns, ist dies ein notwendiger Schritt, den er kaum abwarten kann. Es werde das „effektivste Polizeirecht in ganz Deutschland" sein. Hermann erhofft sich damit mehr Erfolg im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus.

Skeptiker hingegen, sehen vor allem eine massive Gefährdung der Bürgerrechte und Privatsphäre. Mit der letzten Gesetzesänderung ist es der Polizei bereits heute möglich, sogenannte „Gefährder" nach eigenem bemessen einzusperren oder ihnen Fußfesseln anzulegen – ohne dass eine gesetzeswidrige Handlung vorliegen muss.

Seit 1945 habe keine deutsche Behörde ähnliche Befugnisse besessen, kritisiert ein Gutachter, der von der „Zeit" zitiert wird. Die Polizei könne mit dem geplanten Gesetz massiv in die Grundrechte der Bürger eingreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr besteht. So können nach dem Gesetzesentwurf Personen ohne konkreten Verdacht durchsucht, ihre Telefone abgehört, Computer und online gespeicherte Daten ausgelesen werden. Darüber hinaus können dann auch verdeckte Ermittler zum Einsatz kommen, die die privaten Informationen dann an Nachrichtendienste weitergeben. Für das alles würde die Vermutung einer „drohenden Gefahr" genügen, die im polizeilichem Ermäßen läge.

„Der Überwachungswahn der CSU gefährdet Freiheitsrechte." Polizei und Geheimdienst würden so näher rücken, was nicht sein dürfe. „Damit werden die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet, das ist die Vernachrichtendienstlichung der Polizei", so Katharina Schulz, innenpolitische Sprecherin der Grünen im bayrischen Landtag. Die Grünenfraktion hält das vorgesehen Gesetz für verfassungswidrig und hatte bereits gegen die erste Gesetzesänderung Klage eingereicht.

Entgegen aller Kritik gibt es jedoch auch Befürworter der geplanten Gesetzeserweiterung. Dies betrifft aber vorrangig die Polizei selbst, die sich dadurch mehr Handlungsspielraum erhofft. Peter Schall, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), wird von der „Zeit" wie folgt zitiert: „In dem Gesetz ist vieles drin, was wir als Polizei begrüßen." Das sei in „der heutigen Sicherheitslage" sinnvoll.

Es droht daher ein Musterpolizeigesetz, das in Zukunft auf alle Bundesländer übergreifen könnte. In Nordrhein Westfalen beispielsweise ist bereits heute ein ähnlicher Gesetzesentwurf im Aufbau– der genauso wie beim bayrischen Vorbild - die Bezeichnung „drohende Gefahr" enthält.

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