Bundeskriminalstatistik 2017: Mehr als 1.000 Straftaten durch PKK-nahe Personen

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Die am Dienstag veröffentlichte Kriminalstatistik in Deutschland zeigt, dass im vergangenen Jahr mehr als 1.000 Straftaten durch Personen innerhalb des PKK-Netzwerkes begangen worden sind.

Auf der Pressekonferenz in Berlin erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass 64 Prozent der Straftaten im Phänomenbereich „ausländische Ideologie dem Kontext „PKK/Kurden/Türkei" zuzuordnen ist.

Es gebe jedoch einen deutlichen Rückgang von 32 Prozent. Den registrierten 1.028 Straftaten im Jahr 2017 stünden im Vorjahr noch 1.518 gegenüber.

Von den aktuell über 1000 Straftaten von PKK-Sympathisanten im vergangenen Jahr werden 151 als Gewaltdelikte eingestuft. Im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei 319 Fällen.

Politisch motivierte Straftaten im Allgemeinen seien im vergangenen Jahr erstmals nach vier Jahren wieder zurückgegangen - um 4,9 Prozent auf 39.000 Straftaten.

Trotz des Rückgangs der politischen motivierten Straftaten gebe es keinen Grund zur Entwarnung, sagte Seehofer. „Der Rechtsstaat muss und wird sich auch weiterhin mit allen Mitteln gegen jede Form von Extremismus und Terrorismus zur Wehr setzen".

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.000 Anhänger.

Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die „Volksschutzeinheiten" (YPG) und die „Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.

Im Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums von 2016 heißt es: „Für die Umsetzung der in Deutschland verbotenen europäischen Führungsspitze der PKK – insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Großveranstaltungen – und für den Informationsfluss zur Basis bedient sich die PKK überwiegend der örtlichen kurdischen Vereine in Deutschland, die den Anhängern der Organisation als Treffpunkte und Anlaufstellen dienen."

Als Dachverband dieser Vereine fungiere das NAV-DEM. Der Dachverband sei damit „ein Beispiel für eine der vom BHG im Urteil vom 28.10.2010 beschriebene unselbstständigen (Teil-)Vereinbarungen der PKK", deren Entscheidungsspielraum bewege sich „ausschließlich im Rahmen der von der PKK-Führung vorgegebenen Direktiven". Die PKK ist laut Bericht weiterhin „die mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland".

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