PKK-Sympathisanten wollen WDR stürmen - 2 verletzte Polizisten

DPA

PKK-Sympathisanten haben nach Polizeiangaben in ein Gebäude des Westdeutscher Rundfunks (WDR) in Köln eindringen wollen.

Der Vorfall ereignete sich am Montagabend an der Eingangsschleuse des WDR-Funkhauses am Wallrafplatz in der Nähe des Doms, wie die Polizei am Dienstag berichtete.

Polizisten trugen insgesamt zehn PKK-Unterstützer einzeln aus der Schleuse und hinderten sie so daran, das Foyer des WDR-Gebäudes zu betreten.

„Wir können bestätigen, dass es einen Besetzungsversuch gab und dass die Demonstranten versucht haben, ins Gebäude zu kommen", so WDR-Sprecherin Svenja Siegert gegenüber der "EXPRESS".

Dem Zwischenfall war laut Polizei eine "angemeldete kurdischen Demonstration" auf dem Breslauer Platz am Kölner Hauptbahnhof vorausgegangen. Anschließend versammelten sich insgesamt rund 70 Unterstützer der Terrororganisation vor dem WDR-Funkhaus auf dem Wallrafplatz. Bei dem Polizeieinsatz wurden zwei Beamte durch einen aggressiven Demonstranten verletzt. Dieser und eine weitere Personen wurden festgenommen. Die PKK-Sympathisanten müssen sich nun wegen Hausfriedensbruchs verantworten.

Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten, dennoch ist sie bundesweit nach wie vor aktiv. Mitglieder der Organisation nutzen Europa und insbesondere Deutschland als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet. Laut Bundesverfassungsschutz leben in der Bundesrepublik derzeit etwa 14.500 Anhänger.

Obwohl vom BfV als Schwesterorganisation der PKK bestätigt, sind die „Volksschutzeinheiten" (YPG) und die „Partei der Politischen Union" (PYD) sowie andere PKK-Untergruppen, in Deutschland immer noch nicht verboten.

Im Verfassungsschutzbericht des Innenministeriums von 2016 heißt es: „Für die Umsetzung der in Deutschland verbotenen europäischen Führungsspitze der PKK – insbesondere in Bezug auf die Durchführung von Großveranstaltungen – und für den Informationsfluss zur Basis bedient sich die PKK überwiegend der örtlichen kurdischen Vereine in Deutschland, die den Anhängern der Organisation als Treffpunkte und Anlaufstellen dienen."

Als Dachverband dieser Vereine fungiere das NAV-DEM. Der Dachverband sei damit „ein Beispiel für eine der vom BHG im Urteil vom 28.10.2010 beschriebene unselbstständigen (Teil-)Vereinbarungen der PKK", deren Entscheidungsspielraum bewege sich „ausschließlich im Rahmen der von der PKK-Führung vorgegebenen Direktiven". Die PKK ist laut Bericht weiterhin „die mitgliederstärkste und schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland".

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