Populismus-Vorstoß: CDU-Integrationsbeauftragte will Kopftuchverbot an Schulen prüfen

DPA

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), hat die Prüfung eines Kopftuchverbots für Kinder an Schulen gefordert.

"Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd - das sehen auch die meisten Muslime so", sagte Widmann-Mauz der "Bild"-Zeitung vom Freitag. Daher sollten alle Maßnahmen, die Mädchen davor schützten, vom Elterngespräch bis zum Verbot, "geprüft und angegangen werden", fügte die CDU-Politikerin hinzu.

Das österreichische Parlament hatte am Mittwoch ein Kopftuchverbot für Grundschulkinder beschlossen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier sagte, sie sei für ein Kopftuchverbot für Kinder. "Das ist für mich keine religiöse, sondern eine gesellschaftliche Frage, eine Frage der Gleichstellung", sagte die Familienpolitikerin der "Bild"-Zeitung. "Darüber sollen Erwachsene selbst entscheiden."

Der familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), sieht ein Kopftuchverbot nach österreichischem Vorbild hingegen kritisch. Ein pauschales Verbot wie in Österreich benachteilige auch die Mädchen, "die sich freiwillig für das Tragen eines Kopftuches als Zeichen ihrer Religion entschieden haben", sagte Weinberg der "Bild"-Zeitung. Er verwies auf "das im Grundgesetz verankerte Recht, seine Religion frei ausüben zu können".

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, würde ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen dagegen begrüßen. "Kopftücher in der Schule sind integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen", sagte Meidinger der "Bild"-Zeitung. Er vermute zudem, das von Eltern schon auf kleine Kinder Druck ausgeübt werde, ein Kopftuch zu tragen. Ein Beleg dafür nannte er aber nicht.

Muslime sehen in dem Vorschlag der Integrationsministerin einen populistischen Vorstoß, da es keine Zahlen über Mädchen gibt, die im Kindesalter zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden. Kinder sind laut islamischen Recht nicht dazu verpflichtet, sich zu verhüllen.

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